Volkswagen gewinnt Rechtsstreit um Lohnerhöhungen und Inflationsprämien
Elsa JunckVolkswagen gewinnt Rechtsstreit um Lohnerhöhungen und Inflationsprämien
Rund 400 nicht gewerkschaftlich organisierte Volkswagen-Mitarbeiter haben ihren Rechtsstreit um ausstehende Leistungszahlungen verloren. Die Beschäftigten, die vor allem am Stammsitz in Wolfsburg tätig sind, hatten den Konzern verklagt, nachdem sie eine Inflationsprämie von 1.000 Euro sowie eine Lohnerhöhung von 3,3 Prozent nicht erhalten hatten. Ihre Klagen wurden Anfang 2025 vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen abgewiesen.
Der Konflikt begann im Februar 2024, als die Volkswagen AG bekannt gab, die zugesagten Leistungen nicht auszuzahlen. Als Begründung führte das Unternehmen die Notwendigkeit von Programmen zur Ergebnisverbesserung an. Die nicht gewerkschaftlich gebundenen Mitarbeiter hatten mit der zweiten Rate einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro sowie einer ab Mai 2024 fälligen Lohnerhöhung von 3,3 Prozent gerechnet.
Die betroffenen Angestellten, die als Direktmitarbeiter bezeichnet werden, arbeiten an verschiedenen deutschen Standorten des Unternehmens. Nach gescheiterten Verhandlungen reichten sie Ende 2024 und Anfang 2025 Klagen bei den Arbeitsgerichten in Braunschweig und anderen Orten ein. Im Mittelpunkt stand der Vorwurf, das Unternehmen habe gegen Vereinbarungen verstoßen, indem es die vereinbarten finanziellen Leistungen vorenthielt.
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschied zugunsten von Volkswagen und wies die Klagen ab. Damit ist der Rechtsweg für die Mitarbeiter endgültig ausgeschöpft – sie erhalten die strittigen Zahlungen nicht.
Mit dem Urteil steht fest, dass Volkswagen die Inflationsprämie und die Lohnerhöhung an diese Beschäftigten nicht auszahlen wird. Von der Entscheidung betroffen sind rund 400 Mitarbeiter, die auf dem Klageweg eine Entschädigung erstritten hatten. Die vom Unternehmen beschlossenen Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung bleiben wie geplant in Kraft.