Niedersachsen verteilt 9,42 Milliarden Euro aus Bundes-Sondervermögen für Infrastrukturprojekte
Elsa JunckNiedersachsen verteilt 9,42 Milliarden Euro aus Bundes-Sondervermögen für Infrastrukturprojekte
Landeregierung regelt Zuständigkeiten für die Umsetzung von Mitteln aus dem Bundes-Sondervermögen Infrastruktur
Vorspann Das Finanzministerium schafft die landesweiten Voraussetzungen für die Umsetzung des Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG). Gemeinsam mit anderen Ressorts sorgt es dafür, dass die Gelder zweckgemäß eingesetzt werden, und erfüllt die Berichtspflichten gegenüber dem Bund. Dazu gehört die jährliche Vorlage einer Übersicht über die sachgerechte Verwendung der Bundesmittel für abgeschlossene Investitionsvorhaben. Zudem erhält der Bund einen jährlichen Bericht zu geplanten, laufenden und abgeschlossenen Investitionsprojekten. Nach dem Prinzip der Ressortverantwortung obliegt die konkrete Umsetzung einzelner Investitionsvorhaben den jeweiligen Fachressorts.
Veröffentlichungsdatum 9. Dezember 2025, 13:39 Uhr
Schlagwörter Finanzen, Wirtschaft, Immobilien, Wohnen
Artikeltext Niedersachsen erhält rund 9,42 Milliarden Euro aus dem Bundes-Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Die Landesregierung hat nun dargelegt, wie diese Mittel verwaltet und verteilt werden. Schlüsselfachministerien überwachen die Vergabe, wobei strenge Fristen und Meldepflichten für Transparenz und Einhaltung der Vorgaben sorgen.
Rechtliche Grundlage für die Verteilung der Gelder ist das Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG). Demnach fließen Niedersachsens Anteil von etwa 9,42 Milliarden Euro in Landesprojekte sowie in direkte Zuweisungen an die Kommunen. Mindestens 60 Prozent der Gesamtmittel – rund 4,7 Milliarden Euro – werden als feste Pauschale an die kommunalen Gebietskörperschaften weitergeleitet.
Die Gelder sollen Infrastruktur- und Klimaprojekte in ganz Niedersachsen fördern, wobei die Kommunen einen garantierten Anteil erhalten. Das Finanzministerium überwacht die Einhaltung der Vorgaben und die Berichterstattung, um sicherzustellen, dass die Mittel zweckgebunden eingesetzt werden. Das Vergabeverfahren im Land läuft bereits an, mit klaren Fristen und definierten Verantwortlichkeiten für jedes Ressort.