Niedersachsen plant schärferes Hochschulgesetz gegen Antisemitismus und Hasskriminalität
Maximilian SchönlandUniversitäten sollten in der Lage sein, Studenten wegen Antisemitismus zu relegieren - Niedersachsen plant schärferes Hochschulgesetz gegen Antisemitismus und Hasskriminalität
In Niedersachsen wird ein neues Hochschulgesetz vorgeschlagen, um Antisemitismus und Diskriminierung an Universitäten und Hochschulen stärker zu bekämpfen. Die von SPD und Grünen vorangetriebene Initiative soll den Hochschulen erweiterte Befugnisse einräumen, um Studierende, die wegen Hasskriminalität oder schwerer Straftaten auffällig werden, von Lehrveranstaltungen auszuschließen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Hochschulen Bewerber abweisen oder eingeschriebene Studierende exmatrikulieren können, wenn diese wegen Volksverhetzung oder vergleichbarer Delikte verurteilt wurden. Ausgeschlossene Studierende könnten für bis zu zwei Jahre mit einem Wiederzulassungsverbot belegt werden. Zudem soll verhindert werden, dass in anderen Bundesländern gesperrte Studierende an niedersächsische Hochschulen wechseln. Der Vorstoß für schärfere Regelungen erfolgt vor dem Hintergrund wachsender Besorgnis über Antisemitismus im Bildungsbereich. Der jüdische Publizist Michel Friedman hatte bereits mehrfach auf das Problem von Mobbing gegen jüdische Kinder an Schulen und Hochschulen hingewiesen. Die geplanten Änderungen sollen den Hochschulen eine klarere rechtliche Handhabe geben, um konsequent gegen solche Vorfälle vorzugehen. Befürworter argumentieren, dass das Gesetz bestehende Vollzugslücken schließen werde. Bisher fehlt es den Einrichtungen oft an expliziten Kompetenzen, um gegen Diskriminierung oder Hassrede vorzugehen. Bei Verabschiedung würden die neuen Regeln einheitliche Verfahren im niedersächsischen Hochschulwesen schaffen. Der Gesetzentwurf wird derzeit im Landtag beraten. Bei Annahme erhalten die Hochschulen mehr Instrumente, um Antisemitismus und Diskriminierung auf dem Campus zu bekämpfen. Zudem würde das Gesetz verhindern, dass gesperrte Studierende an anderen Hochschulen im Land erneut immatrikuliert werden.