15 December 2025, 19:05

Mutter sitzt fünf Monate in Haft – weil sie Tochter nicht herausgab

Ein kleines Baby in einer Wiege.

Mutter sitzt fünf Monate in Haft – weil sie Tochter nicht herausgab

Mutter muss fünf Monate ins Gefängnis

Eine Mutter, die sich weigerte, ihre Tochter dem Vater zu übergeben, wurde wegen Nichterscheinens vor Gericht inhaftiert. Sie bleibt nun bis April in Haft.

  1. November 2025, 08:36 Uhr

Eine 38-jährige Mutter aus Hannover sitzt seit Kurzem in Untersuchungshaft, weil sie ihre 13-jährige Tochter nicht an den Vater herausgeben wollte. Die Frau wurde in Frankfurt festgenommen und später in die Justizvollzugsanstalt Hildesheim in Niedersachsen verlegt. Ihr Anwalt bezeichnet die Inhaftierung als rechtswidrig und kritisiert die Haftbedingungen als unerträglich.

Der Konflikt eskalierte, nachdem die Mutter das Sorgerecht für ihre beiden Töchter an den Vater verloren hatte. Ein Gericht hatte sie angewiesen, die ältere Tochter zurückzugeben – doch sie weigerte sich und tauchte unter. Daraufhin erließ das Amtsgericht Berlin-Wedding einen Haftbefehl nach § 230 der Strafprozessordnung, nachdem sie einem Gerichtstermin fernblieb.

Im November 2023 verhängte das Gericht eine fünfmonatige Zwangshaft. Der Verteidiger der Mutter legte Widerspruch ein mit dem Argument, dass eine solche Untersuchungshaft nach diesem Paragrafen maximal zehn Tage dauern dürfe. Trotz des Einspruchs blieb die Haft bestehen, wurde jedoch später in eine bis zum 25. April 2026 andauernde Zwangshaft umgewandelt.

Das Oberlandesgericht Celle hatte bereits in der Vergangenheit entschieden, dass Mütter zur Verantwortung gezogen werden können, wenn ein Kind den Kontakt zum Vater verweigert. Unterdessen lebt die 13-jährige Tochter nun in einer Jugendhilfeeinrichtung in der Nähe von Hannover. Bald erreicht sie ein Alter, in dem sie rechtlich gegen Entscheidungen, die sie betreffen, vorgehen kann.

Anfang Dezember wird in einer Verhandlung geklärt, ob der Mutter Besuchsrecht für ihre Töchter gewährt wird. Ihr Anwalt hält die fünfmonatige Haft nach wie vor für unverhältnismäßig und überzogen.

Die Mutter bleibt bis zum nächsten Frühjahr in Haft, während ihre Tochter in der Jugendhilfeeinrichtung untergebracht ist. Die anstehende Gerichtsverhandlung wird entscheiden, ob sie ihre Kinder wiedersehen darf. Der Fall wirft Fragen zur Anwendung von Zwangshaft in Familienstreitigkeiten auf.