30 January 2026, 15:07

Gericht ebnet Weg für umstrittene Erdgasbohrungen vor Borkum

Eine Karte der Niederlande mit einer blauen Linie und Text auf dem Papier.

Gasbohrung auf Borkum: Gericht bestätigt Sofortvollzug - Gericht ebnet Weg für umstrittene Erdgasbohrungen vor Borkum

Ein Gericht hat den Weg für Erdgasbohrungen in der Nähe der Nordseeinsel Borkum freigemacht. Mit dem Urteil dürfen der Energiekonzern RWE und das niederländische Unternehmen One-Dyas sofort mit den Erkundungsarbeiten beginnen – trotz noch laufender rechtlicher Auseinandersetzungen. Lokale Behörden hatten versucht, das Projekt zu stoppen, scheiterten jedoch mit ihrem Widerspruch.

Die Entscheidung folgt auf monatelange Debatten über die Umwelt- und geologischen Risiken des Vorhabens. Nach der im August 2024 erteilten Genehmigung können nun die Vorbereitungen für die Bohrungen voranschreiten – auch wenn für die vollständige Förderung noch weitere Zulassungen erforderlich sind.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Niedersachsen hatte das Projekt bereits im August 2024 bewilligt. Kurz darauf erteilte die Behörde die sofortige Vollziehbarkeit, sodass die Erkundungsarbeiten noch vor dem Abschluss des Rechtsstreits beginnen durften. Sowohl der Hauptbetriebsplan als auch eine Sondergenehmigung für die ersten Bohrungen lagen bereits vor.

Ein Eilantrag der Stadt Borkum und der Gemeinde Juist, mit dem die Projektgenehmigung blockiert werden sollte, wurde vom Gericht abgelehnt. Die Richter sahen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Bewilligung rechtswidrig gewesen sei. Die Entscheidung ist endgültig und nicht anfechtbar, sodass der noch anhängige Rechtsstreit das Vorhaben nicht weiter verzögern wird.

Das Gasvorkommen erstreckt sich unter sowohl niederländischen als auch deutschen Gewässern. Im niederländischen Sektor läuft die Förderung bereits, wo One-Dyas eine Bohrplattform betreibt. Gemäß einem bilateralen Abkommen werden die Reserven zwischen beiden Ländern geteilt, auch wenn die Vereinbarung noch nicht formal ratifiziert wurde. Das niederländische Unternehmen plant, von seiner bestehenden Plattform aus in deutsche Hoheitsgewässer zu bohren, um an das Gas zu gelangen.

Während des Genehmigungsverfahrens wurden mögliche Risiken wie induzierte Erdbeben oder Bodenabsenkungen geprüft. Die Experten kamen zu dem Schluss, dass das Projekt weder Borkum noch die lokalen Grundwasservorräte erheblich beeinträchtigen werde. Für die vollständige Förderung auf deutscher Seite ist jedoch noch eine zusätzliche Sondergenehmigung erforderlich, bevor diese beginnen kann.

Mit dem Gerichtsurteil können die Erkundungsbohrungen bei Borkum nun ohne weitere Verzögerung fortgesetzt werden. Die Entscheidung räumt ein zentrales rechtliches Hindernis aus dem Weg, auch wenn für die eigentliche Gasförderung noch die endgültige Genehmigung aussteht. Werden alle notwendigen Zulassungen erteilt, könnte das Projekt langfristig Erdgas aus einem grenzüberschreitenden Feld in der Nordsee liefern.