21 December 2025, 02:39

Anklage wegen Hetze - Bloggerin freigesprochen

Ein weißer Plakat mit schwarzem Text und einem Herz in der Mitte mit dem Wort "HATE".

Anklage wegen Hetze - Bloggerin freigesprochen

Freispruch im Verfahren wegen Volksverhetzung – Blogger rechtskräftig entlastet

Kurzfassung Das Oberlandesgericht hat nun ein Urteil des Landgerichts bestätigt, das eine Verurteilung der Frau durch das Amtsgericht Goslar aufgehoben hatte.

Artikeltext Ein deutscher Blogger, der zunächst wegen Volksverhetzung verurteilt worden war, ist in zweiter Instanz freigesprochen worden. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob seine Äußerungen – obwohl verletzend – die rechtliche Schwelle für eine strafrechtliche Verfolgung überschritten. Mit dem nun vorliegenden Endurteil des Oberlandesgerichts ist der Fall rechtskräftig abgeschlossen; weitere Rechtsmittel sind nicht mehr möglich.

Nikolai Nerling, bekannt unter dem Pseudonym Der Volkslehrer, war vom Amtsgericht Goslar zunächst wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) schuldig gesprochen worden. Doch bereits im März 2025 hob das Landgericht Braunschweig das Urteil auf und sprach ihn frei.

Das Landgericht begründete seinen Freispruch damit, dass Nerlings Aussagen zwar diskriminierend und ehrverletzend gewesen seien, die betroffene Gruppe jedoch nicht entmenschlicht hätten. Nach deutschem Recht setzt Volksverhetzung voraus, dass eine Äußerung die Menschenwürde angreift, indem sie den Opfern das gleichberechtigte Existenzrecht in der Gesellschaft abspricht. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Nerlings Worte zwar anstößig, aber nicht schwerwiegend genug für diese strenge Definition waren.

Das Oberlandesgericht bestätigte den Freispruch später und wies eine Revision der Staatsanwaltschaft zurück. Es bestätigte, dass die würdigung der Menschenwürde durch das Landgericht rechtlich einwandfrei und bindend sei. Zudem verwies das Gericht darauf, dass eine Verurteilung wegen Beleidigung ohnehin nicht möglich gewesen wäre, da die geschädigten Parteien keine erforderliche Strafanzeige gestellt hatten.

Die Entscheidung ist nun endgültig – weitere rechtliche Schritte sind ausgeschlossen. Nerling bleibt freigesprochen, da die Gerichte übereinstimmend feststellten, dass seine Äußerungen nicht das für eine Strafverfolgung notwendige Ausmaß erreichten. Das Urteil unterstreicht, dass nicht jede verletzende Äußerung automatisch den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt.