26 January 2026, 19:08

720 Euro Strafe: Warum dieser Döner-Verkäufer gegen deutsche Fleischregeln verstieß

Ein Plakat mit verschiedenen Lebensmitteln, darunter Schachteln, und dem Text "Heidelberg - Alimentaire et de Régime-Produkte Heidelberg".

720 Euro Strafe: Warum dieser Döner-Verkäufer gegen deutsche Fleischregeln verstieß

Ein 52-jähriger Mann ist zu einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt worden, weil er Fleisch unter der Bezeichnung "Döner Kebab" verkauft hatte, das nicht den deutschen Vorschriften entsprach. Das Landgericht Hannover entschied gegen ihn, nachdem Lebensmittelkontrolleure festgestellt hatten, dass seine Produkte gegen die deutschen Vorschriften verstießen. Der Fall wirft erneut die Frage auf, was in Deutschland rechtlich als Döner Kebab bezeichnet werden darf.

Die Kontrolleure waren zunächst auf das Problem aufmerksam geworden, als sie in dem als Lammfleisch deklarierten Döner des Mannes zu hohe Anteile an Jungrindfleisch nachwiesen. Nach deutscher Recht muss Döner Kebab aus Rind-, Kalb-, Schaf- oder Lammfleisch bestehen, wobei der Anteil an Hackfleisch maximal 60 Prozent betragen darf. Trotz Verwarnungen aktualisierte der Verkäufer weder seine Werbematerialien noch seine Flyer – was schließlich zur Verurteilung führte.

Das Urteil ist rechtskräftig, auch wenn der Mann noch gegen die Höhe der Strafe Berufung einlegen könnte. Der Fall ereignet sich zu einem Zeitpunkt, an dem der Internationale Döner-Verband kürzlich seinen Antrag auf EU-Ebene zurückgezogen hat, Döner als "garantiert traditionelle Spezialität" anerkennen zu lassen. Bei einer Genehmigung hätte diese Klassifizierung die deutsche Döner-Herstellung auf bestimmte Fleischsorten beschränkt und Kalb-, Jungrind- sowie Putenfleisch ausgeschlossen. Durch den Rückzug des Antrags bleiben nun die bestehenden deutschen Regelungen in Kraft, die bereits strenge Vorgaben zur Fleischzusammensetzung machen. Die Behörden überwachen weiterhin die Einhaltung der Bestimmungen, da falsche Deklarationen in der Branche ein wiederkehrendes Problem darstellen.

Die Verurteilung unterstreicht, wie streng Deutschland bei der Kennzeichnung von Döner Kebab ist. Verkäufer müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den deutschen Fleischvorgaben entsprechen – andernfalls drohen Strafen. Da der EU-Antrag nun vom Tisch ist, bleiben die nationalen Regelungen weiterhin maßgeblich für die Döner-Produktion.