10 February 2026, 10:47

Zoll findet geladene Schusswaffe bei Routinekontrolle auf der A30

Ein Polizist in Uniform steht in einem Flughafen-Terminal und h├Ąlt eine Waffe in der Hand, umgeben von Menschen und Gep├Ąckwagen, mit Masten, Texttafeln, Deckenleuchten und Glasw├Ąnden im Hintergrund.

Zoll findet geladene Schusswaffe bei Routinekontrolle auf der A30

Zollbeamte haben bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle auf der Autobahn A30 eine Schusswaffe sowie Munition sichergestellt. Die Entdeckung erfolgte am Rasthof Bentheimer Wald in der Nähe der Grenze der Deutschen Bahn. Zwei Insassen eines in Polen zugelassenen Fahrzeugs stehen nun unter Ermittlung.

Beamte des Hauptzollamts Osnabrück hielten das Fahrzeug zur Überprüfung an. Im Inneren fanden sie eine geladene Schusswaffe im Fußraum der Rücksitzbank. Neben der Waffe wurden zudem ein Magazin mit 17 Patronen, ein Zielgerät sowie Einweghandschuhe beschlagnahmt.

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Die beiden Fahrzeuginsassen bestritten, illegale Gegenstände wie Waffen, Drogen oder größere Bargeldbeträge bei sich zu führen. Trotz ihrer Aussagen beschlagnahmten die Beamten die Schusswaffe und leiteten ein Strafverfahren ein. Der Fall wurde inzwischen an das Zollfahndungsamt Essen übergeben.

Nach dem deutschen Waffengesetz kann der unerlaubte Besitz einer Schusswaffe mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Gesetz gilt unabhängig von der Nationalität der Beschuldigten. Die Behörden haben die Waffe gemäß § 94 StPO sichergestellt und könnten im Rahmen der Ermittlungen zudem den Führerschein entziehen.

Die Ermittlungen dauern an; die Zollbeamten prüfen derzeit die Umstände, unter denen sich die Waffe im Fahrzeug befand. Bei einer Verurteilung drohen den Beschuldigten rechtliche Konsequenzen gemäß den deutschen Waffenvorschriften. Die beschlagnahmten Gegenstände bleiben bis zum Abschluss weiterer Verfahren in Verwahrung.