Wahl der Lörracher Vize-Bürgermeisterin nach Prüfung für rechtmäßig erklärt
Janos PieperWahl der Lörracher Vize-Bürgermeisterin nach Prüfung für rechtmäßig erklärt
Die Wahl der stellvertretenden Bürgermeisterin von Lörrach wurde nach einer offiziellen Prüfung für rechtmäßig erklärt. Eine Beschwerde hatte eine Untersuchung durch den Regierungspräsidium Freiburg ausgelöst, die jedoch keine Unregelmäßigkeiten im Verfahren feststellte. Das Ergebnis ist damit endgültig bestätigt.
Das Verfahren begann mit einem gültigen Stadtratsbeschluss, der die Wahlmodalitäten festlegte. Bewerbungen wurden entgegengenommen, und die Verwaltung erstellte gemeinsam mit dem Ältestenrat eine Vorauswahl der Kandidaten. Doch nur eine Person – die Amtsinhaberin – erfüllte die erforderlichen Kriterien und wurde zur Abstimmung vorgeschlagen.
Die Wahl fand am 26. März 2026 statt, bei der der Stadtrat Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdić wiederwählte. Die Abstimmung erfolgte als einfache Zustimmungswahl, bei der die Mitglieder durch Ankreuzen ihre Wahl bestätigten. Die absolute Mehrheit wurde erreicht, sodass alle rechtlichen Voraussetzungen für die Gültigkeit des Ergebnisses erfüllt waren.
Nach Eingang der Beschwerde prüfte das Regierungspräsidium Freiburg das gesamte Verfahren. Die Überprüfung ergab, dass alle Schritte rechtmäßig abliefen. Es gab keine Hinweise auf Fehlverhalten oder Verfahrensfehler, weshalb die Wahl offiziell für gültig erklärt wurde.
Mit der Bestätigung durch das Regierungspräsidium ist die Wahl nun vollständig als rechtmäßig anerkannt. Das Amt der stellvertretenden Bürgermeisterin bleibt unverändert, und die Entscheidung des Stadtrats wird keine weiteren rechtlichen Anfechtungen mehr erfahren. Das Verfahren ist damit ohne Notwendigkeit von Nachbesserungen oder Wiederholungswahlen abgeschlossen.






