Strandgebühren in Wangerland: Gericht stoppt jahrzehntelange Abgabenpraxis an der Nordsee
Margret auch SchlauchinStrandgebühren in Wangerland: Gericht stoppt jahrzehntelange Abgabenpraxis an der Nordsee
Ein deutsches Gericht hat die Strandnutzungsgebühren in der Küstengemeinde Wangerland für unzulässig erklärt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte, dass die Abgaben rechtswidrig seien, und setzte damit einer langjährigen Praxis ein Ende. Bisher mussten Besucher für den Zugang zu den Nordseestränden in Friesland zahlen.
Wangerland hatte jahrelang Tagesgästen den Zutritt zum Strand nur gegen Entgelt ermöglicht. Erwachsene zahlten zunächst drei Euro, später wurde die Gebühr auf 1,30 Euro gesenkt. Diese Einnahmen brachten der Gemeinde jährlich rund eine halbe Million Euro ein.
Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts fällt diese Einnahmequelle nun weg. Bisher liegen keine näheren Angaben zu den Gründen des Urteils oder zu den finanziellen Folgen für Wangerland vor. Die Gemeinde hat noch keine alternativen Finanzierungspläne bekannt gegeben.
Das Urteil bedeutet, dass Wangerland von Tagesgästen keine Strandgebühren mehr erheben darf. Damit entfällt eine erhebliche Einnahmequelle für die Kommune. Wie sich die Entscheidung langfristig auf den Haushalt der Gemeinde auswirken wird, bleibt vorerst unklar.