Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen seit November 2024
Elsa JunckSelbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen seit November 2024
Seit November 2024 können Einwohnerinnen und Einwohner in Sachsen-Anhalt ihr rechtliches Geschlecht leichter ändern. Das Selbstbestimmungsgesetz hat aufwendige Begutachtungen abgeschafft und das Verfahren damit deutlich vereinfacht. Bisher haben fast 1.000 Menschen ihre Eintragungen nach den neuen Regeln aktualisiert.
Das Gesetz ist seit mehreren Monaten in Kraft, und 976 Personen haben ihre Geschlechtseintragung bereits anpassen lassen. Fast alle Anträge stammten von Erwachsenen, nur etwa 40 betrafen Minderjährige. In der jüngeren Gruppe erfolgten die meisten Änderungen von weiblich zu männlich.
Der Fachverband der Standesämter zeigt sich positiv gestimmt gegenüber der Reform. Die Umsetzung laufe reibungslos und erfülle ihren Zweck, hieß es. Eine zweite Änderung des Geschlechtseintrags ist nach einer einjährigen Wartefrist rechtlich möglich.
Aus den offiziellen Unterlagen geht hervor, dass nur sehr wenige Personen eine zweite Anpassung vorgenommen haben. Die Landesregierung bestätigte lediglich vier solche Fälle, gab jedoch keine weiteren Details bekannt.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat die Änderung des Geschlechtseintrags in Sachsen-Anhalt deutlich erleichtert. Seit seiner Einführung haben fast 1.000 Menschen ihre Daten aktualisiert – vor allem Erwachsene. Die Möglichkeit, den Eintrag nach einem Jahr erneut zu überarbeiten, bleibt bestehen.






