29 April 2026, 12:20

Schockierende Schlachthof-Videos bringen Tierschutz vor Gericht

Ein handgezeichnetes Blatt Papier mit einer Gruppe von Menschen und Tieren vor einem Gebäude mit Fenstern und einer Straßenlaterne, betitelt mit "Erste Stufe der Grausamkeit" unten.

Schockierende Schlachthof-Videos bringen Tierschutz vor Gericht

Ein umstrittenes Video aus einem Schlachthof hat in einem Gerichtsverfahren die öffentliche Aufmerksamkeit auf Tierschutzpraktiken gelenkt. Rund 120 Demonstranten versammelten sich vor dem Oberlandesgericht Oldenburg, um ein Ende der Grausamkeiten und mehr Transparenz zu fordern. Im Mittelpunkt des Prozesses steht Aufnahmematerial, das von der Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch veröffentlicht wurde und die Anwendung der CO₂-Betäubung zeigt – eine Methode, die wegen der Belastung für Schweine stark kritisiert wird.

Das betreffende Video wurde heimlich in einem Schlachthof des Besitzers Nikolaus Brand gedreht. Es zeigt Schweine, die in einer Paternoster-Aufzugsanlage hohen CO₂-Konzentrationen ausgesetzt werden, wobei die Tiere in Panik geraten und sich sträuben, bevor sie das Bewusstsein verlieren. Die vorsitzende Richterin räumte ein, dass es sich bei den Aufnahmen nicht um bloße Sensationsmache handle, sondern um die Dokumentation gängiger Branchenpraktiken.

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Der Fall befasst sich mit einer Anordnung eines unteren Gerichts, das die Löschung des illegal durch Hausfriedensbruch gewonnenen Videos angeordnet hatte. Die Angeklagte Anna Schubert, Mitglied von Animal Rights Watch, traf im Gerichtssaal auf Brand; die beiden tauschten einen zögerlichen Händedruck aus. Nun muss das Gericht entscheiden, ob die dokumentierten Missstände eine rechtfertigende Notwehrlage begründen könnten und ob die Aufnahmen eine grundsätzliche Infragestellung der CO₂-Betäubung stützen können.

Vor dem Gerichtsgebäude skandierten Demonstranten gegen Tierquälerei, begleitet vom gleichmäßigen Rhythmus vier Schlagzeuger. Unterdessen schlug Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer eine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen vor. Die grüne Sprecherin Zoe Mayer kritisierte den Vorschlag: Ohne öffentlichen Zugang zu den Aufnahmen werde dies keine echte Rechenschaftspflicht gewährleisten.

Trotz der Bewertung der CO₂-Betäubung als "nicht vertretbar" durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) – wegen des damit verbundenen Leidens – bleibt die Methode in der gesamten EU rechtlich zulässig. Sie wird in 80 Prozent der Schweineschlachthöfe angewendet. Das Urteil wird für den 26. Mai erwartet; weitere Berufungen gelten als wahrscheinlich. Zudem läuft in Niedersachsen ein separates Verfahren zu Tierschutzfragen.

Die Entscheidung des Gerichts wird darüber bestimmen, ob die Videoaufnahmen als Beweismittel gegen die Rechtmäßigkeit der CO₂-Betäubung herangezogen werden können. Sollte das Urteil Bestand haben, könnte es künftige Transparenzregelungen in Schlachthöfen beeinflussen. Die Auswirkungen könnten sich auch auf laufende juristische Auseinandersetzungen um Tierschutzstandards in Deutschland und darüber hinaus erstrecken.

Quelle