29 April 2026, 14:24

Terrassengebühren: Warum Gastronomen in manchen Städten das Zwanzigfache zahlen müssen

Ein Restaurant mit Holztischen und -stühlen drinnen, sichtbar durch ein großes Fenster, das Menschen auf einer Berliner Straße mit Gebäuden, Pfählen und Himmel zeigt.

Terrassengebühren: Warum Gastronomen in manchen Städten das Zwanzigfache zahlen müssen

Gastronomiebetriebe in ganz Deutschland zahlen stark unterschiedliche Gebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen als Außengastronomie. Ein neuer Bericht zeigt die finanzielle Belastung für die Unternehmen auf – manche müssen mehr als das Zwanzigfache im Vergleich zu anderen zahlen. Nun mehren sich die Forderungen an die Kommunen, diese Gebühren zu senken oder ganz abzuschaffen.

Der Bund der Steuerzahler hat sich zu Wort gemeldet und argumentiert, dass ein Verzicht auf die Terrassengebühren die Gastronomie entlasten würde, ohne die kommunalen Haushalte spürbar zu belasten.

Bei Terrassengebühren handelt es sich um Sonderabgaben, die Städte und Gemeinden erheben, wenn Restaurants Tische und Stühle auf öffentlichem Grund aufstellen. Eine Umfrage unter lokalen Behörden offenbart enorme Preisdifferenzen: Schönebeck verlangt mit 52 Euro pro Saison die niedrigste Gebühr, dicht gefolgt von Zeitz mit 56 Euro. Am anderen Ende der Skala steht Wernigerode, wo für eine Standardterrasse von 25 m² satte 1.163 Euro fällig werden – der höchste Wert im Land. Dieser extreme Anstieg geht teilweise auf eine Anpassung der Gebührenordnung im Jahr 2023 zurück.

Im Durchschnitt zahlen Restaurants 328 Euro für eine Außengastronomiefläche derselben Größe in der Hauptsaison. Doch immerhin eine von fünf Kommunen hat die Terrassengebühren bereits komplett abgeschafft. Befürworter dieses Schritts verweisen auf Vorteile, die über die reine Kostenersparnis für die Betriebe hinausgehen.

Ralf Seibicke, Landesvorsitzender des Bundes der Steuerzahler, betont, dass ein Verzicht auf die Gebühren die Außengastronomie fördern und Bürokratie abbauen würde. Seine Organisation weist zudem darauf hin, dass der Wegfall der Abgaben auch die Verwaltungsaufwände für Abrechnung und Kontrolle verringern würde. Da diese Einnahmen in der Regel weniger als 0,05 Prozent des kommunalen Gesamtbudgets ausmachen, wäre der finanzielle Effekt einer Abschaffung minimal.

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Die Initiative zur Abschaffung der Terrassengebühren kommt zu einer Zeit, in der Restaurants mit steigenden Betriebskosten kämpfen. Während einige Städte die Abgaben bereits gestrichen haben, könnten andere folgen, falls sich die finanziellen und administrativen Vorteile als überzeugend erweisen. Vorerst bleibt die Kluft zwischen den günstigsten und teuersten Gebühren jedoch eklatant – viele Betriebe fordern daher eine fairere Regelung.

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