Sachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz: Digitalisierung und Klimaschutz im Fokus
Elsa JunckSachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz: Digitalisierung und Klimaschutz im Fokus
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat umfassende Änderungen des Architektengesetzes vorgeschlagen. Ein Gesetzentwurf, der derzeit im Landtag beraten wird, zielt darauf ab, die Regelungen für Architekten und Stadtplaner zu modernisieren. Die Neuerungen betreffen die Registrierung, die Ausbildung sowie die Berufsausübung in diesem Bereich.
Nach dem neuen Gesetz werden Architekten und Planer mit überarbeiteten Registrierungsverfahren konfrontiert. Elektronische Anträge ersetzen künftig Papierformulare – sowohl bei der Registrierung als auch bei Meldungen beruflicher Tätigkeiten. Ausländische Abschlüsse sollen zudem bereits vor der Einreise nach Deutschland anerkannt werden können.
Die Ausbildungsprogramme werden erweitert, um zentrale Themen wie Baurecht, barrierefreies Bauen und Anpassungen an den Klimawandel abzudecken. Die Fortbildungspflicht umfasst künftig verpflichtende Module zu Biodiversität, Energieeffizienz und dem Einsatz erneuerbarer Energien im Bauwesen.
Der Entwurf führt zudem neue Gesellschaftsformen für Berufsträger ein. Künftig dürfen sie in Strukturen wie der GmbH & Co. KG, der OHG oder der KG arbeiten. Gleichzeitig wachsen die sozialen Verpflichtungen: Strengere Vorgaben für bezahlbaren Wohnraum und barrierefreie Gestaltung in Projekten werden eingeführt.
Absolventen von Architektur- und Stadtplanungsstudiengängen sollen als Junior-Mitglieder in die Architektenkammer aufgenommen werden. Dies entspricht ähnlichen Anpassungen in anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg, wo die Anerkennung ausländischer Qualifikationen – etwa mit einer Quote von 0,7 Prozent für Albanien – unter den bisherigen Regelungen sehr gering ausfiel.
Das geplante Gesetz markiert einen Wandel für die Berufspraxis von Architekten und Planern in Sachsen-Anhalt. Digitale Prozesse, erweiterte Ausbildungsinhalte und strengere Umweltstandards werden das Berufsfeld prägen. Bei Verabschiedung gelten die Änderungen sowohl für heimische Fachkräfte als auch für internationale Bewerber, die eine Anerkennung im Land anstreben.






