05 April 2026, 10:20

E-Rezepte für Blister-Medikamente: Apotheken erhalten mehr Zeit bis 2026

Weißer Tisch mit einer Blisterpackung schwarzer Pillen, mit Text und einem Barcode, daraufgestellt.

E-Rezepte für Blister-Medikamente: Apotheken erhalten mehr Zeit bis 2026

Apotheken in Deutschland erhalten nun mehr Zeit, um die Vorgaben für E-Rezepte bei blisterverpackten Medikamenten umzusetzen. Die Bundesapothekerkammer (DAV) und der GKV-Spitzenverband, der Dachverband der gesetzlichen Krankenkassen, haben eine Übergangslösung bis Ende 2026 verlängert. Hintergrund sind anhaltende technische Herausforderungen bei der Dokumentation der Chargennummern für diese Arzneimittel.

Die ursprüngliche Vereinbarung, die am 1. Januar 2024 unterzeichnet wurde, führte die Erste Änderung des Arzneimittelabrechnungsvertrags ein. Sie erlaubte Apotheken, stattdessen den Platzhalter "STELLEN" anstelle der tatsächlichen Chargennummer für blisterverpackte Medikamente zu verwenden. Ursprünglich sollte diese Ausnahmeregelung am 30. Juni 2025 auslaufen.

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Da bis zum 1. Juli 2025 keine funktionierende technische Lösung für das Erfassen der Data-Matrix-Codes auf der Außenverpackung vorlag, verlängerten DAV und GKV-Spitzenverband die Übergangsphase zunächst bis zum 31. Dezember 2025. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bestätigte später, dass die Befreiung für das gesamte Jahr 2026 gelten werde.

Die rechtliche Grundlage für diese Anforderung findet sich in § 2 Absatz 2 Anlage 1 des Abrechnungsvertrags. Ohne die korrekte Chargennummer können Krankenkassen die Erstattung für authentifizierungspflichtige Medikamente zurückfordern. Apotheken müssen den Platzhalter exakt als "STELLEN" in den Abgabedokumenten eintragen.

Trotz der Fristverlängerung gestalten sich die Fortschritte bei technischen Lösungen zäh. Die EUDAMED-Module, die solche Systeme unterstützen könnten, werden voraussichtlich erst Ende 2025 voll funktionsfähig sein. Auch andere IT-Anpassungen im Pharmabereich stehen erst nach 2024 an.

Die verlängerte Frist gibt Apotheken nun bis zum 31. Dezember 2026 Zeit, kompatible Systeme einzuführen. Bis dahin dürfen sie den Platzhalter "STELLEN" für blisterverpackte Medikamente weiterverwenden. Die Verzögerung soll finanzielle Sanktionen vermeiden, während an technischen Lösungen gearbeitet wird.

Quelle