Ostfriesisches Paar muss 18.000 Euro Sozialleistungen wegen Schwarzgeld zurückzahlen
Elsa JunckOstfriesisches Paar muss 18.000 Euro Sozialleistungen wegen Schwarzgeld zurückzahlen
Ein Gericht hat ein Ehepaar aus Ostfriesland verurteilt, 18.000 Euro an ungerechtfertigt bezogenen Sozialleistungen zurückzuzahlen, nachdem Ermittlungen nicht deklarierte Einkünfte aufgedeckt hatten. Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen entschied, dass das Paar zwischen 2007 und 2013 Grundsicherungsleistungen erhielt, während es angeblich Schwarzgeld verdiente. Im Mittelpunkt des Falls standen Abweichungen zwischen dem angegebenen und dem tatsächlichen Einkommen.
Die Frau arbeitete als Teilzeitkraft in der Küche eines Fischrestaurants und gab offiziell ein Monatsgehalt von nur 100 Euro an. Handschriftliche Lohnunterlagen des Hauptzollamts Oldenburg belegten jedoch, dass sie zusätzlich 1.200 Euro monatlich als nicht gemeldeten Lohn erhielt. Die Behörde wurde erstmals durch diese Dokumente auf die Schwarzarbeit aufmerksam.
Der Hauptzeuge gestand später, Einkommensnachweise gefälscht und Bargeld 'unter der Hand' ausgezahlt zu haben. Weitere Zeugen bestätigten, dass die Frau regelmäßig und nicht nur gelegentlich gearbeitet habe, wie zunächst behauptet. Trotz der Beweislage beharrten das Paar darauf, lediglich die deklarierten 100 Euro monatlich erhalten zu haben.
Das LSG wies die Aussagen der Kläger als unglaubwürdig zurück und wandte eine Beweislastumkehr an. Da die Behörde das genaue Ausmaß der nicht gemeldeten Einkünfte nicht ermitteln konnte, urteilte das Gericht, das Paar habe nicht ausreichend bei der Aufklärung seiner Einkommensverhältnisse mitgewirkt. Obwohl es von Betrug freigesprochen wurde, ordnete das Gericht die Rückzahlung der Leistungen an.
Das unter dem Aktenzeichen L 13 AS 152/23 auf juris.de veröffentlichte Urteil beendet einen langjährigen Rechtsstreit.
Die Entscheidung verpflichtet das Paar, 18.000 Euro an zu Unrecht bezogene Sozialleistungen zurückzuerstatten. Der Fall zeigt, wie nicht deklarierte Einkünfte zu finanziellen Sanktionen führen können – selbst ohne Verurteilung wegen Betrugs. Das Gericht stützte sich auf Lohnunterlagen und Zeugenaussagen, um die Diskrepanz beim gemeldeten Einkommen nachzuweisen.






