Osnabrück beschließt ertragsneutrale Grundsteuer B ab 2025 – wer zahlt mehr, wer weniger?
Maximilian SchönlandOsnabrück beschließt ertragsneutrale Grundsteuer B ab 2025 – wer zahlt mehr, wer weniger?
Osnabrück hat seine neuen Grundsteuersätze vor den Änderungen 2025 finalisiert. Der Stadtrat bestätigte, dass die Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2025 trotz der Neubewertungen nach dem aktualisierten Gesetz ertragsneutral bleibt. Während einige Hausbesitzer mehr zahlen müssen, profitieren andere von niedrigeren Abgaben.
Die Finanzämter in Niedersachsen haben die Neubewertung der Grundstücke nach dem neuen Grundsteuergesetz nahezu abgeschlossen. Osnabrück wird ab kommendem Jahr einen Hebesatz von 545 Prozent für die Grundsteuer B und 350 Prozent für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen) anwenden.
Der Stadtrat entschied sich gegen eine Erhöhung der Steuersätze, um die Gesamteinnahmen stabil zu halten. Grundstückseigentümer erhalten aktualisierte Steuerbescheide, die ein Informationsblatt sowie ein online verfügbares Berichtigungsformular enthalten.
Die Berechnung für 2025 erfolgt durch Multiplikation des ermittelten Grundstückswerts mit dem örtlichen Hebesatz. Während einige Bürger höhere Steuern zahlen müssen, könnten andere von geringeren Zahlungen profitieren. Die aktualisierten Bescheide werden in Kürze verschickt und enthalten Details zu den individuellen Anpassungen. Grundstückseigentümer können ihre Bewertungen über das Online-Portal einsehen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Die Stadt betonte erneut, dass die Reform keine Erhöhung der Gesamteinnahmen zur Folge haben wird.






