Niedersachsen setzt verbindliche Windkraft-Flächenziele bis 2027 durch – Braunschweig übertrifft bereits die Vorgaben
Maximilian SchönlandNiedersachsen setzt verbindliche Windkraft-Flächenziele bis 2027 durch – Braunschweig übertrifft bereits die Vorgaben
Niedersachsen hat verbindliche rechtliche Vorgaben für den Ausbau der Windenergie an Land eingeführt. Die Region Braunschweig muss nun bis 2027 mindestens 2,46 Prozent ihrer Fläche für Windkraft ausweisen. Die Behörden überarbeiten derzeit ihre Pläne, um diese Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig öffentliche Bedenken zu berücksichtigen.
Der Regionalverband Braunschweig hat seinen Entwurf zur räumlichen Planung für Windenergie überarbeitet. Die Verantwortlichen prüften über 1.600 Eingaben mit mehr als 6.500 Einzelanliegen und nahmen dort, wo nötig, Anpassungen vor. Dadurch wurden 56 der ursprünglich vorgesehenen Zonen modifiziert, und acht Standorte wurden aus den Vorranggebieten gestrichen.
Ein großes Gebiet zwischen Seershausen, Hillerse und Edemissen ist nicht mehr enthalten. Dafür wurde ein neuer Standort südlich von Kirchberg bei Seesen in die Liste der Vorranggebiete aufgenommen. Die aktuell ausgewiesenen Flächen decken bereits etwa 2,9 Prozent der Gesamtfläche der Region ab und übertreffen damit das Ziel für 2027.
Der zweite Entwurf des Plans wird in Kürze für eine weitere öffentliche Prüfung bereitstehen. Der Konsultationszeitraum für diese Version hat noch nicht begonnen.
Mit der überarbeiteten Planung soll ein Ausgleich zwischen den gesetzlichen Verpflichtungen und den Anliegen der Bevölkerung gefunden werden. Die Region hat ihr Flächenziel für Windenergie bereits übertroffen. Die endgültigen Anpassungen hängen von den kommenden Rückmeldungen aus der Öffentlichkeit ab.






