Niedersachsen plant Härtefallzulage für Notfallsanitäter in untersten Besoldungsgruppen
Maximilian SchönlandNiedersachsen plant Härtefallzulage für Notfallsanitäter in untersten Besoldungsgruppen
Die Landesregierung Niedersachsens hat einen überarbeiteten Entwurf zur Änderung der Härtefallzulagenverordnung vorgelegt. Die aktuelle Fassung konzentriert sich auf Beamte, die als Notfallsanitäter in kommunalen Rettungsdiensten tätig sind. Derzeit läuft eine zweite Runde der Beteiligtenanhörung, um Rückmeldungen zu den geplanten Änderungen einzuholen.
Der aktualisierte Entwurf führt eine Härtefallzulage speziell für Notfallsanitäter ein. Ziel ist es, die außergewöhnlichen Belastungen und die hohe Verantwortung anzuerkennen, die mit diesem Beruf einhergehen. Die Zulage soll jedoch nur für Beamte der Besoldungsgruppen bis einschließlich A 8 gelten.
Bisher hatten in Niedersachsen keine Kommunen die Stellen von Notfallsanitätern in die Besoldungsgruppe A 9 hochgestuft, obwohl einige die Belastungen auf andere Weise berücksichtigten. Die neue Verordnung regelt dies nun, indem sie die Zulage auf die unteren Besoldungsgruppen beschränkt – und so mögliche Konflikte mit bestehenden Einstufungen vermeidet.
Der überarbeitete Entwurf geht nun in die nächste Konsultationsphase, bevor er finalisiert wird. Bei Annahme würde er eine finanzielle Würdigung der anspruchsvollen Arbeit von Notfallsanitätern in der Region bedeuten. Die Kommunen müssten ihre Richtlinien anschließend an die neuen Vorgaben anpassen, sobald diese in Kraft treten.






