Niedersachsen greift durch: 57 Kommunen kämpfen mit schärferen Regeln gegen Wohnungsnot
Maximilian SchönlandNiedersachsen greift durch: 57 Kommunen kämpfen mit schärferen Regeln gegen Wohnungsnot
Die Landesregierung Niedersachsens hat neue Regelungen vorgeschlagen, um Wohnungsmangel in 57 Kommunen zu bekämpfen. Nach dem Entwurf erhalten die örtlichen Behörden erweiterte Befugnisse, um den Wohnungsbau voranzutreiben. Ziel ist es, die steigenden Mieten zu bremsen und bezahlbaren Wohnraum für einkommensschwächere Haushalte zu sichern.
Der Regelungsentwurf stuft 57 Städte und Gemeinden als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ein. Diese Einordnung erfolgt auf Grundlage von Paragraf 201a der Baugesetzbuches (BauGB) und ermöglicht es den Kommunen, bis zum 31. Dezember 2029 Sonderregelungen in der Bauleitplanung anzuwenden. Eine ursprünglich gesetzte Frist bis zum 31. Dezember 2026 war durch eine aktuelle Novelle des BauGB verlängert worden.
Eine zentrale Neuerung betrifft das erweiterte Vorkaufsrecht der Gemeinden für unbebaute oder brachliegende Grundstücke, die sich für Wohnzwecke eignen. Damit soll Bodenspekulation verhindert und der Bau von Wohnraum beschleunigt werden. Zudem erhalten die Kommunalverwaltungen die Möglichkeit, Baubefehle auszusprechen, die Eigentümer verpflichten, ungenutzte Grundstücke mit mindestens einer Wohneinheit zu bebauen. Bauminister Grant Hendrik Tonne betonte, dass eine Ausweitung des Angebots entscheidend sei, um die Mieten zu stabilisieren. Die Maßnahmen würden zudem helfen, dass sich einkommensschwächere Haushalte ihre angestammte Nachbarschaft weiterhin leisten könnten. Kommunale Spitzenverbände und die betroffenen Städte haben nun im Rahmen einer öffentlichen Anhörung die Gelegenheit, Stellung zu nehmen.
Die neuen Vorschriften geben den lokalen Behörden bis Ende 2029 mehr Einfluss auf die Wohnraumentwicklung. Durch die gezielte Nutzung von Brachflächen und die Durchsetzung von Bauvorhaben hofft das Land, die Spannungen auf den angespannten Wohnungsmärkten zu verringern. Die endgültige Entscheidung fällt nach Auswertung der Rückmeldungen aus den 57 betroffenen Kommunen.