19 April 2026, 14:25

Neues Tariftreue-Gesetz löst massive Kritik bei Arbeitgebern aus

Offenes Buch mit handgeschriebenem Text auf altem Papier, das Wasserzeichen enthält, wahrscheinlich ein Dokument der Bundesrepublik Deutschland.

Neues Tariftreue-Gesetz löst massive Kritik bei Arbeitgebern aus

Ein neues Gesetz, das Unternehmen zur Einhaltung strenger Tariftreue-Regeln bei öffentlichen Aufträgen verpflichtet, hat scharfe Kritik von Arbeitgebern ausgelöst. Das im Februar verabschiedete Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG) sieht sich nun mit massivem Widerstand konfrontiert, da Betriebe vor übermäßiger Bürokratie warnen. Einige Firmen ziehen sogar einen vollständigen Rückzug aus öffentlichen Ausschreibungen in Betracht.

Der Bundestag hatte das TTG Ende Februar 2026 beschlossen. Dem Gesetz zufolge müssen Unternehmen, die sich um Bundesaufträge mit einem Volumen von 50.000 Euro oder mehr bewerben, tarifliche Standards einhalten. Bei Verstößen droht der Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren.

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Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bezeichnet das Gesetz als unnötige Belastung. Eine aktuelle BDA-Umfrage zeigt, dass bereits 75 Prozent der Unternehmen die bürokratischen Hürden bei öffentlichen Aufträgen als zu hoch empfinden. BDA-Präsident Rainer Dulger warnte, die neuen Vorschriften würden öffentliche Aufträge für Unternehmen noch unattraktiver machen.

Die Auswirkungen sind beträchtlich: Laut Umfrage erwägen 43 Prozent der Betriebe, sich künftig komplett aus öffentlichen Ausschreibungen zurückzuziehen. Das TTG gilt zwar nicht für Lieferverträge oder Aufträge der Bundeswehr, sein Anwendungsbereich bleibt dennoch weitreichend. Der Bundesrat wird das Gesetz an diesem Freitag beraten – Arbeitgeber fordern eine Überarbeitung.

Die strengen TTG-Vorgaben wecken Befürchtungen, der Wettbewerb bei öffentlichen Aufträgen könnte schwinden. Unternehmen müssen strengere Compliance-Prüfungen bestehen, und Verstöße riskieren künftige Sperren. Das Ergebnis der Bundesratsdebatte am Freitag wird zeigen, ob das Gesetz wie geplant umgesetzt wird.

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