24 February 2026, 20:30

Lebenslange Haft für brutalen Femizid auf Parkplatz vor Kindern

Eine Liniengrafik, die die Tötungsdelikte nach Alter des Täters und Waffengebrauch von 1976 bis 2004 zeigt, mit begleitendem Text, der zusätzliche Dateninformationen bereitstellt.

Ex-Partner vor den Augen der Kinder erstochen - lebenslänglich - Lebenslange Haft für brutalen Femizid auf Parkplatz vor Kindern

Ein Mann ist wegen des brutalen Mordes an seiner Ex-Partnerin im Mai 2025 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Tat ereignete sich auf einem Parkplatz, wo er die Frau vor den Augen ihrer gemeinsamen Kinder mindestens zehnmal erstach. Das Gericht bezeichnete das Verbrechen als von Hass und extremer Gewalt getrieben.

Das Paar, das entfernter verwandt war, hatte sich Ende 2024 über TikTok kennengelernt und nur drei bis vier Wochen später in einer jesidischen Zeremonie geheiratet. Sie hatten einen gemeinsamen 13-jährigen Sohn. Nach einem gewaltsamen Streit floh die Frau aus der gemeinsamen Wohnung, aus Angst um ihr Leben. Später suchte sie polizeilichen Schutz, nachdem sie Todesdrohungen erhalten hatte – doch dies konnte den Angriff nicht verhindern.

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Am 12. Mai 2025 überfiel der Mann seine Ex-Partnerin auf einem Parkplatz und stach mehrmals auf sie ein. Er floh vom Tatort, wurde jedoch kurz darauf mit blutverschmierten Händen und einem Messer festgenommen. Zunächst prüfte das Gericht, ob eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung notwendig sei, doch eine spätere Begutachtung kam zu dem Schluss, dass der Täter voll schuldfähig war.

Die Staatsanwaltschaft bezeichnete den Mord als "beinahe beispiellos in seiner Brutalität" und forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe mit Feststellung besonderer Schwere der Schuld. Der Richter stellte fest, dass der Angeklagte glaubte, seine ehemalige Partnerin "verdiene es zu sterben", und von Hass angetrieben wurde. Vor der Tat hatte der Mann sich selbst Nachrichten geschickt, in denen er drohte, zum Mörder zu werden – unfähig, die Trennung zu akzeptieren.

Das Gericht urteilte, dass die Tat vorsätzlich und von besonderer Verwerflichkeit geprägt war. Der Verurteilte muss die lebenslange Haftstrafe ohne Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung verbüßen. Der Fall zeigt die tragischen Folgen häuslicher Gewalt und das Versagen von Schutzmaßnahmen, die den tödlichen Angriff hätten verhindern sollen.