20 April 2026, 22:18

Komponist Ruzicka verklagt GEMA wegen drohender Existenzgefährdung durch Reformpläne

Plakatankündigung eines Konzerts in München, Deutschland mit Text, der das Ereignis und seine Bedeutung beschreibt.

Komponist Ruzicka verklagt GEMA wegen drohender Existenzgefährdung durch Reformpläne

Der Komponist Peter Ruzicka hat rechtliche Schritte gegen die GEMA, die deutsche Verwertungsgesellschaft für Musikurheberrechte, eingeleitet. Er wirft der Organisation vor, dass ihre geplante Reform der Kulturförderung Komponisten schwer schädigen und gegen Wettbewerbsrecht verstoßen werde. Seine Beschwerde liegt nun beim Bundeskartellamt, das die Änderungen vor einer entscheidenden Abstimmung im kommenden Jahr blockieren soll.

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Ruzicka beantragt ein dringliches Missbrauchsverfahren sowie einstweilige Maßnahmen, um die Abstimmung über Die Neue Kulturförderung auf der GEMA-Mitgliederversammlung am 6. und 7. Mai 2026 zu stoppen. Seiner Ansicht nach fehlt den Reformen jede sachliche Begründung, und sie würden die Existenzgrundlage der Komponisten nachhaltig zerstören.

Im Mittelpunkt seiner Klage steht die geplante Abschaffung des Bewertungssystems der GEMA für Komponisten. Ruzicka zufolge würde dieser Schritt ihre durchschnittlichen Jahreseinnahmen um 70 Prozent kürzen. Er warnt zudem, dass sinkende Tantiemen jüngere Komponisten daran hindern würden, die für die Stimmberechtigung in der Mitgliederversammlung erforderliche Schwelle zu erreichen – und damit ihre demokratische Mitsprache schwächen.

Der Komponist bezeichnet die Reform als einen "vernichtenden Schlag gegen die ernste Musik" und wirft der marktbeherrschenden GEMA vor, durch die Beschränkung des Zugangs für klassische und zeitgenössische Komponisten gegen Antidiskriminierungsgesetze zu verstoßen. Seine Vorwürfe stützen sich auf Daten des Deutschen Komponistenverbandes sowie auf interne Zahlen der GEMA selbst.

Ruzicka betont, dass die Veränderungen irreversibel seien und die Branche auf unfaire Weise umgestalten würden. Mit seiner Klage will er erzwingen, dass die Abstimmung ausgesetzt wird, bis die Vorwürfe von den Aufsichtsbehörden geprüft sind.

Das Bundeskartellamt muss nun entscheiden, ob es vor der Mitgliederversammlung im Mai 2026 eingreift. Sollte Ruzicka Erfolg haben, könnte die Abstimmung über Die Neue Kulturförderung verschoben werden, bis eine weitere Prüfung abgeschlossen ist. Das Ergebnis könnte maßgeblich beeinflussen, wie die GEMA in den kommenden Jahren Tantiemen an Komponisten verteilt.

Quelle