Klinik behandelt Patient gegen seinen Willen – trotz gültiger Patientenverfügung
Elsa JunckKlinik behandelt Patient gegen seinen Willen – trotz gültiger Patientenverfügung
Patient im Heidekreis-Klinikum gegen seinen Willen behandelt – Vorwürfe wegen Missachtung der Patientenverfügung
Ein älterer Patient im Heidekreis-Klinikum (HKK) in Walsrode wurde entgegen seinen ausdrücklich geäußerten Wünschen behandelt – ein Fall, der Fragen zur Einhaltung von Patientenverfügungen aufwirft. Obwohl er ein rechtlich bindendes Dokument vorgelegt hatte, in dem er lebensverlängernde Maßnahmen ablehnte, wurde er eine Woche lang in ein künstliches Koma versetzt, bevor er starb.
Der Patient war zunächst im HKK aufgenommen worden, jedoch nicht sofort auf die Intensivstation verlegt worden. Später verschlimmerten sich seine Beschwerden, woraufhin er dorthin gebracht und von den Ärzten in ein medikamentös herbeigeführtes Koma versetzt wurde. Seine Betreuerin, Patricia Kolesov-Santorino, hinterfragte die Behandlung wiederholt, erhielt vom Krankenhaus jedoch nur unklare Antworten.
Erst nach dem Einschalten des Hausarztes, eines Fachmanns für Palliativmedizin, wurden die lebenserhaltenden Maßnahmen eingestellt. Der Patient verstarb in der folgenden Nacht um 2:47 Uhr.
Nina Bernard, Sprecherin des HKK, betonte, es habe keine Fehler gegeben und die Patientenverfügung sei korrekt umgesetzt worden. Rechtsexperten warnen jedoch, dass eine Behandlung gegen den dokumentierten Willen des Patienten strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könne – etwa wegen Körperverletzung.
Heike Kretschmann, Expertin für Patientenverfügungen, betont die Bedeutung klarer, individuell formulierter Anweisungen. Auch das Bundesjustizministerium bietet Leitfäden an, um Patienten bei der präzise Abfassung ihrer Verfügungen zu unterstützen. Zwar gibt es keine öffentliche Datenbank, die alle mutmaßlichen Verstöße in deutschen Krankenhäusern erfasst, doch Gerichtsverfahren und Patientenverbände dokumentieren solche Vorfälle als wiederkehrendes Problem.
Der Fall zeigt die Herausforderungen auf, vor denen Krankenhäuser bei der Auslegung von Patientenverfügungen stehen. Zwar beharrt das HKK darauf, korrekt gehandelt zu haben, doch die Situation unterstreicht den Bedarf an besserer Kommunikation und strikterer Befolgung der Patientenwünsche. Juristen und Mediziner fordern weiterhin klarere Dokumentationsstandards, um ähnliche Konflikte künftig zu vermeiden.






