Gericht erlaubt Sparkasse Schließung von Selbstbedienungsfilialen trotz Kommunalprotesten
Janos PieperGericht erlaubt Sparkasse Schließung von Selbstbedienungsfilialen trotz Kommunalprotesten
Drei Gemeinden in Niedersachsen sind mit ihrem Versuch gescheitert, die Schließung von Selbstbedienungsfilialen der Sparkasse zu verhindern. Das Verwaltungsgericht wies die Eilanträge der Gemeinden Hohne, Bröckel und Beedenbostel ab und gab damit der Bank vorerst grünes Licht für ihre geplanten Schließungen.
Der Streit entbrannte, nachdem die Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg angekündigt hatte, mehrere ihrer 28 Selbstbedienungsstandorte zu schließen. Als Begründung führte die Bank sinkende Kundenzahlen, hohe Unterhaltungskosten und alternative Bankdienstleistungen an. Die Kommunalverwaltungen argumentierten hingegen, die Entfernung der Automaten benachteilige die Einwohner und verletze ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung.
Das Gericht wies diese Einwände zurück und stellte klar, dass die Gemeinden nicht Mitglieder des regionalen Sparkassenverbands seien. Zudem gewähre das Niedersächsische Sparkassengesetz keinen Rechtsanspruch auf den Erhalt bestimmter Selbstbedienungsstandorte. Die Richter verwiesen darauf, dass Bargeldabhebungen weiterhin in nahen Einzelhandelsgeschäften möglich seien und somit keine Versorgungslücke bestehe.
Den Gemeinden bleibt nun eine Frist von zwei Wochen, um beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Berufung einzulegen. Ohne weitere rechtliche Schritte werden die Schließungen wie geplant umgesetzt.
Das Urteil bestätigt, dass die Sparkasse wenig genutzte Filialen ohne Zustimmung der Kommunen schließen darf. Zwar können Bürger weiterhin über alternative Stellen Bargeld beziehen, doch die Entscheidung räumt für die Bank ein zentrales Hindernis aus dem Weg. Ob die Schließungen endgültig sind, hängt davon ab, ob die Gemeinden rechtlich weiter gegen die Pläne vorgehen.