Gefangener entkommt aus Hafturlaub – und wird nach Motorradunfall in Italien gefasst
Margret auch SchlauchinGefangener entkommt aus Hafturlaub – und wird nach Motorradunfall in Italien gefasst
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., entkam während eines begleiteten Ausgangs aus dem Gefängnis Celle in Peine. Seine kurze Freiheit endete nach einem Motorradunfall in Italien, der zu seiner erneuten Festnahme führte. Der Vorfall hat eine Debatte über die Hafturlaubsregelungen in Niedersachsen ausgelöst.
Benjamin F. verbüßte eine lebenslange Freiheitsstrafe, als er während eines seiner 38 genehmigten begleiteten Ausgänge flüchtete. Vor seiner Ergreifung besuchte er seine Mutter in Vöhrum, einem Ortsteil von Peine. Die Behörden hatten ihn zuvor als geringes Risiko für Flucht oder weitere Straftaten während des Urlaubs eingestuft.
Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder nach mindestens zehn Jahren Inhaftierung Hafturlaub erhalten. Für unbeaufsichtigte Aktivitäten oder kurzfristige Ausgänge müssen Gefangene acht Jahre ihrer Strafe verbüßt haben und eine positive Verhaltensprognose vorlegen, die bestätigt, dass von ihnen keine Flucht- oder Rückfallgefahr ausgeht. Die Gefängnisbehörden stützen sich auf diese Bewertungen, um über die Gewährung von Hafturlaub zu entscheiden.
Die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen hat die Flucht scharf kritisiert und die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen infrage gestellt. Der Fall wirft zudem grundsätzliche Bedenken hinsichtlich der Urlaubsgewährung für Hochrisikohäftlinge auf.
Benjamin F. wurde nach einem Verkehrsunfall in Italien wieder gefasst. Die Flucht hat zu einer erneuten Prüfung der Gefängnisrichtlinien in Niedersachsen geführt. Mit großer Wahrscheinlichkeit werden die Behörden die Risikobewertungsverfahren für künftige Urlaubsentscheidungen überarbeiten.






