Freiburg scheitert mit Klage gegen Prepaid-Karten für Geflüchtete
Die Landesregierung hat den Antrag Freiburgs auf eine Befreiung von einer neuen Regelung zu Flüchtlingsleistungen abgelehnt. Die Stadt wollte die Einführung eines Prepaid-Kartensystems vermeiden und argumentierte, dass dies unnötige Bürokratie mit sich bringe. Der Streit dreht sich um das Kommunalabweichungsgesetz, das es Kommunen unter bestimmten Bedingungen erlaubt, von Landesvorschriften abzuweichen.
Der Freiburger Stadtrat hatte beantragt, die verpflichtende Einführung des Prepaid-Zahlkartensystems für Geflüchtete zu umgehen. Die Stadtverwaltung begründete dies damit, dass die Karten zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachten und die finanzielle Freiheit der Geflüchteten einschränkten. Die Landesregierung lehnte den Antrag ab, sodass der Stadt kein klarer Weg für eine Beschwerde bleibt.
Kritik kommt von der Freiburger SPD. Viviane Sigg, Landtagsabgeordnete, bezeichnete das Gesetz als „schlecht gemacht“. Sie argumentierte, es biete Kommunen keine echte Möglichkeit, Ablehnungen anzufechten, und erfülle nicht das Versprechen, Bürokratie abzubauen. Ismael Hares, migrationspolitischer Sprecher der SPD+JF-Fraktion, nannte die Entscheidung „unverständlich“. Er verwies auf die zusätzlichen Kosten und den Papierkram, der der Stadt keinen erkennbaren Nutzen bringe.
Der Stadtrat erwägt nun rechtliche Schritte. Die eigene Rechtsabteilung stuft die Erfolgsaussichten jedoch als gering ein. Die Ablehnung zwingt Freiburg, vorerst am Prepaid-Kartensystem festzuhalten. Die Stadt muss nun entscheiden, ob sie trotz der geringen Siegchancen klagen will. Der Konflikt zeigt die anhaltenden Spannungen zwischen Kommunen und Land über administrative Flexibilität auf.
