01 May 2026, 12:25

EU setzt Zeichen: "Ja-heißt-Ja" soll sexualisierte Gewalt neu definieren

Eine farbcodierte Europakarte aus dem Jahr 2017, die den Geschlechtergleichheitsindex zeigt, mit erklärendem Text auf der linken Seite.

EU setzt Zeichen: "Ja-heißt-Ja" soll sexualisierte Gewalt neu definieren

Die Europäische Kommission hat eine Entschließung zur Unterstützung des "Ja-heißt-Ja"-Prinzips bei sexualisierter Gewalt verabschiedet. Damit vollzieht sie einen Wandel vom bisherigen "Nein-heißt-Nein"-Standard, der in Deutschland 2016 eingeführt wurde. Zwar ist die Resolution vorerst symbolisch, doch zielt sie darauf ab, in Europa einen Konsens für einen besseren Opferschutz zu schaffen.

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Die Forderung nach einer Rechtsreform gewann an Dringlichkeit, nachdem es während der Silvesternacht 2015 zu massenhaften sexualisierten Übergriffen auf dem Kölner Domplatz gekommen war. Diese Angriffe offenbarten Lücken im bestehenden Rechtssystem und befeuerten die Rufe nach Veränderung. Als Reaktion aktualisierte Deutschland 2016 sein Sexualstrafrecht und verankerte darin das "Nein-heißt-Nein"-Prinzip – ein wichtiger Erfolg nach jahreligem Einsatz von Frauenrechtsorganisationen.

Der neue "Ja-heißt-Ja"-Standard geht noch einen Schritt weiter, indem er die Beweislast auf die Täter:innen verlagert. Expert:innen argumentieren seit über einem Jahrzehnt, dass dieser Ansatz wirksamer ist als "Nein-heißt-Nein". Doch der Widerstand dagegen ist groß, insbesondere von konservativen Kräften, die sich gegen eine Modernisierung der Sexualstrafgesetze stellen.

Neuen Auftrieb erhielt die Debatte durch den Fall Gisele Pelidot, der systemische Versäumnisse beim Schutz von Betroffenen aufzeigte. Ihre Geschichte bewog die EU zu einer klareren Haltung – und mündete in die aktuelle Resolution.

Die Entschließung gibt zwar die Richtung für künftige Gesetzgebung vor, ist aber vorerst nicht verbindlich. Wird sie in nationales Recht umgesetzt, müsste in sexuellen Begegnungen eine ausdrückliche Zustimmung vorliegen – die rechtliche Verantwortung läge dann bei den Beschuldigten. Dies könnte die Art und Weise, wie sexualisierte Gewalt in Europa juristisch behandelt wird, grundlegend verändern.

Quelle