31 March 2026, 00:21

Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen historischer Zitate aus dem Jahr 1931

Detailierte alte Karte von Weimar, Deutschland, zeigt Straßen, Gebäude und Sehenswürdigkeiten mit begleitendem Text über die Bevölkerung und bemerkenswerte Merkmale der Stadt.

Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen historischer Zitate aus dem Jahr 1931

Deutsche Behörden haben ein Ermittlungsverfahren gegen das konservative Blog Achse des Guten eingeleitet, nachdem dieses im Mai 2024 einen historischen Artikel veröffentlicht hatte. Der Beitrag reproduzierte einen Spruch aus einer sozialdemokratischen Zeitung von 1931 und löste damit eine rechtliche Prüfung nach den strengen Vorschriften zu verfassungsfeindlichen Symbolen aus. Die 2004 von zwei erfahrenen Journalisten gegründete Plattform steht nun unter der Lupe des Bundeskriminalamts und der bayerischen Landesermittler.

Der umstrittene Artikel mit dem Titel "Auch Sozialdemokraten riefen 'Alles für Deutschland'" veröffentlichte einen Text aus dem Jahr 1931 der SPD-nahen Zeitung Das Reichsbanner. Der Originalbeitrag enthielt den Spruch "Alles für Deutschland" – ein Motto, das später von der NS-SA übernommen wurde. Eine anonyme Beschwerde bei der Meldestelle Hessen Gegen Hetze, die illegale Online-Inhalte erfasst, führte zur Weiterleitung des Falls an das Bayerische Landeskriminalamt.

Nach deutschem Recht ist die Verwendung verbotener Symbole dann erlaubt, wenn sie zu Bildungs- oder historischen Berichterstattungszwecken erfolgt. Allerdings zeigen die Gerichte seit 2024 eine harte Linie beim SA-Motto: Damals wurde der AfD-Politiker Björn Höcke wegen der Verwendung in Reden zu Geldstrafen von 13.000 und 16.900 Euro verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Urteile 2025, und es folgten weitere Sanktionen, darunter der Ausschluss des ehemaligen AfD-Mitglieds Robert Risch aus dem Hamburger Parlament 2026 wegen wiederholter Verstöße.

Die Achse des Guten, eine liberal-konservative Plattform, die vom ehemaligen Spiegel-Journalisten Henryk M. Broder und dem Ex-Stern-Reporter Dirk Maxeiner mitgegründet wurde, hat bisher keine offizielle Begründung für die Ermittlungen erhalten. Im Fokus steht die Frage, ob der historische Kontext des Artikels die Wiedergabe des Slogans unter den Ausnahmeregelungen für Berichterstattung rechtfertigt.

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Der Fall verdeutlicht die anhaltende Spannung zwischen Meinungsfreiheit und Deutschlands strengen Verboten nationalsozialistischer Symbole. Zwar erlaubt das Gesetz historische Bezüge unter bestimmten Bedingungen, doch zeigen aktuelle Gerichtsentscheidungen wenig Spielraum bei der Auslegung. Das Ergebnis dieses Verfahrens könnte die Grenzen für Medien weiter präzisieren, die umstrittene Parolen in einem bildungspolitischen Kontext zitieren.

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