27 April 2026, 20:23

CDU leitet Parteiverfahren gegen AfD-Kooperation in Hessen ein

Gruppe von Menschen, die um einen Tisch mit Papieren stehen, umgeben von Fahnen, Topfpflanzen und einem Rahmenfoto an der Wand, was die Unterzeichnung eines U.S.-Canada Memorandum of Understanding anzeigt.

CDU leitet Parteiverfahren gegen AfD-Kooperation in Hessen ein

Die hessische CDU hat Parteiverfahren gegen Mitglieder eingeleitet, die in Biebesheim am Rhein mit der AfD zusammengearbeitet haben. Der Schritt folgt einer gemeinsamen Abstimmung zur Wahl eines stellvertretenden Bürgermeisters und verstößt damit gegen die strikte Linie der Partei, die jede Zusammenarbeit mit der rechtspopulistischen Gruppe ablehnt. Gegen die Beteiligten laufen nun Ausschlussverfahren.

Die Entscheidung fiel, nachdem CDU- und AfD-Vertreter eine gemeinsame Kandidatenliste für die ehrenamtlichen Stellvertreterposten in der Gemeinde vorgelegt hatten. Diese Kooperation löste eine schnelle und deutliche Reaktion der Parteiführung aus.

Der Streit hatte begonnen, als CDU- und AfD-Gemeinderäte in Biebesheim am Rhein einen gemeinsamen Vorschlag für die Wahl der stellvertretenden Bürgermeister einreichten. Ihre Liste stand in direkter Konkurrenz zu einem Alternativvorschlag von SPD, Grünen und Freien Wählern, die gemeinsam 17 der 31 Sitze im Gemeinderat kontrollieren. Zunächst wurde die CDU-AfD-Liste abgelehnt, doch eine überarbeitete Fassung setzte sich später durch – der AfD-Kandidat Bernd Kahnert zog daraufhin in den Gemeindevorstand ein.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Ulrich Harth hatte auf einen Stellvertreterposten für seine Partei gedrängt, die acht Sitze im Gemeinderat hält, während die AfD über sechs verfügt. Die gemeinsame Abstimmung widersprach jedoch der langjährigen Regel der CDU, jegliche Form der Zusammenarbeit mit der AfD auszuschließen. Parteivertreter bezeichneten den Schritt als "offensichtlich spontan und unabgestimmt", betonten aber, dass der Unvereinbarkeitsbeschluss weiterhin uneingeschränkt gelte.

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Als Reaktion leitete der CDU-Kreisverband Groß-Gerau Ausschlussverfahren gegen die beteiligten Mitglieder ein. Der Kreisvorsitzende Stefan Sauer bestätigte, dass die Entscheidung nicht verhandelbar sei, und deutete weitere disziplinarische Maßnahmen an. Der hessische CDU-Generalsekretär Leopold Born unterstützte das Vorgehen und forderte "sofortige und konsequente" Schritte auf lokaler Ebene.

Eine aktuelle Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) zeigt, dass solche Kooperationen kein Einzelfall sind. Zwischen Mitte 2019 und Mitte 2024 gab es bei rund 5.000 inhaltlichen Abstimmungen in kommunalen Gremien in fast 19 Prozent der Fälle "direkte Zusammenarbeit" zwischen anderen Parteien und der AfD. Die Studie stellt zudem fest, dass vor allem fraktionslose Gemeinderäte und Mitglieder kleinerer Parteien mit der AfD kooperieren.

Mit den Ausschlussverfahren setzt die CDU ein klares Zeichen gegen unerlaubte Bündnisse mit der AfD. Den Beteiligten droht nun der Parteiausschluss, weitere Konsequenzen werden noch geprüft. Der Vorfall unterstreicht die anhaltenden Spannungen um politische Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene in Deutschland.

Quelle