09 June 2026, 06:17

Bundesrechnungshof kritisiert geplante Kürzungen bei Krankenkassen-Zuschüssen scharf

Bundesrechnungshof: Klingbeils Haushaltsentwurf schadet der gesetzlichen Krankenversicherung

Bundesrechnungshof kritisiert geplante Kürzungen bei Krankenkassen-Zuschüssen scharf

Der Bundesrechnungshof hat Pläne zur Kürzung der Zuschüsse für die deutschen gesetzlichen Krankenkassen scharf kritisiert. Ein neuer Bericht, der erstmals vom Tagesspiegel am 8. Juni veröffentlicht wurde, warnt, dass die Kürzungen die Versicherten ohne klare Begründung belasten werden. Die Erkenntnisse werfen Fragen auf, wie sich die Änderungen auf nicht versicherungsbezogene Leistungen wie die beitragsfreie Familienversicherung für Kinder auswirken werden.

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Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant, die Bundeszuschüsse für die Krankenkassen ab 2027 zu reduzieren. Demzufolge sollen die jährlichen Zahlungen von 14,5 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro sinken. Bis 2031 würde sich die Gesamtkürzung auf 4,75 Milliarden Euro summieren.

Die Maßnahme folgt dem Druck aus dem Finanzministerium, wobei Gesundheitsministerin Warken die Subventionskürzungen in ihr Sparpaket aufgenommen hat. Der Rechnungshof bezeichnet die Kürzungen jedoch als „willkürlich“ und stellt fest, dass sie nicht mit den tatsächlichen Kostenentwicklungen übereinstimmen. Zudem gibt es keine Anzeichen dafür, dass sich die finanzielle Belastung durch nicht versicherungsbezogene Leistungen im kommenden Jahr verringern wird.

Zwar erhalten die Krankenkassen bis 2031 jährlich zusätzliche 2 Milliarden Euro für die Versorgung von Grundsicherungsempfängern, doch der Rechnungshof argumentiert, dass dies den Verlust der Zuschüsse nicht vollständig ausgleicht. Der Bericht wurde vom Rechnungshofmitglied Oliver Sievers in Auftrag gegeben. Derzeit amtiert Ansgar Heveling (CDU) als Präsident des Bundesrechnungshofs.

Die geplanten Kürzungen der Bundeszuschüsse werden die staatliche Unterstützung für die Krankenkassen um jährlich 2 Milliarden Euro verringern. Dadurch könnten die Versicherten höhere Kosten tragen müssen, insbesondere bei nicht versicherungsbezogenen Leistungen. Die Ergebnisse des Rechnungshofs deuten darauf hin, dass den Änderungen eine klare finanzielle Grundlage fehlt.

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