20 April 2026, 04:19

Brandenburger Polizeianwärter wegen mangelnder Verfassungstreue entlassen – Gericht bestätigt Urteil

Eine Zeichnung auf Papier, die einen Stier mit Menschen darauf zeigt, einen hölzernen Zaun im Hintergrund und Text unten mit der Aufschrift "a darktown law suit-part-second the case dismissed with an extra allowance to the attorney".

Brandenburger Polizeianwärter wegen mangelnder Verfassungstreue entlassen – Gericht bestätigt Urteil

Zwei Polizeianwärter in Brandenburg sind rechtmäßig aus dem Dienst entlassen worden, nachdem schwerwiegende Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufgekommen waren. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte ein Urteil der Vorinstanz und erklärte die Entlassungen für gerechtfertigt und endgültig.

Die Polizeiakademie Brandenburg hatte die beiden Anwärter zunächst von ihren Positionen suspendiert. Berichte von Ausbildern und Kollegen hatten Bedenken an ihrer Bindung an die verfassungsmäßige Ordnung geweckt. Später sagten Zeugen aus, dass die Männer verfassungsfeindliche Äußerungen getätigt hätten.

Nach deutschem Recht ist die Treue zur Verfassung eine zentrale Voraussetzung für Beamte. Sie müssen die freiheitlich-demokratischen Grundsätze des Grundgesetzes aktiv verteidigen. Selbst begründete Zweifel an der Verfassungstreue einer Person können zur Entlassung führen – unabhängig davon, ob sie sich noch in der Probezeit befindet.

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Die Anwärter wehrten sich gegen ihre Entlassung vor Gericht, scheiterten jedoch mit ihrem Antrag. Das Oberverwaltungsgericht urteilte, dass die Akademie korrekt gehandelt habe, da ihr Verhalten sie für den Dienst ungeeignet mache. Das Urteil ist nun rechtskräftig, weitere Rechtsmittel sind ausgeschlossen.

Der Fall unterstreicht die strengen Maßstäbe, die in Deutschland an Beamte angelegt werden. Auch Anwärter in der Probezeit können jederzeit entlassen werden, wenn sie die Anforderungen an die Verfassungstreue nicht erfüllen. Mit der Entscheidung ist der Fall abgeschlossen – für die beiden ehemaligen Anwärter gibt es keine Möglichkeit mehr, dagegen vorzugehen.

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