BGH-Urteil: Bauunternehmen muss mangelhaften Silo komplett sanieren
Margret auch SchlauchinBGH-Urteil: Bauunternehmen muss mangelhaften Silo komplett sanieren
Ein jahrelanger Rechtsstreit um einen mangelhaften Silo hat nun sein endgültiges Urteil erhalten. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass ein Bauunternehmen den Silo vollständig instand setzen muss und hob damit frühere Urteile auf. Der Fall begann, als ein Landwirt kurz nach Fertigstellung des Silos im Jahr 2010 Mängel feststellte.
Der Landwirt hatte im September 2010 bei dem Bauunternehmen einen Befahrsilos in Auftrag gegeben. Kurz darauf traten Risse und unebene Flächen an der Konstruktion auf. Besorgt um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Silos, leitete der Landwirt rechtliche Schritte ein.
2013 bestätigte ein selbstständiges Beweisverfahren die Mängel am Silo. Zwei Jahre später klagte der Landwirt auf 120.000 Euro, um die Vorfinanzierung der Reparaturkosten abzudecken. Das Landgericht Ansbach gab dem Landwirt zunächst in vollem Umfang recht und sprach ihm die geforderte Summe zu.
Das Oberlandesgericht Nürnberg reduzierte die Entschädigung später jedoch um ein Drittel. Es argumentierte, der Landwirt trage eine Mitschuld an dem Zustand des Silos. Der Fall gelangte schließlich vor den Bundesgerichtshof.
Das höchste deutsche Gericht urteilte nun, dass das Bauunternehmen die Mängel vollständig beheben muss. Es wies Argumente zur Alterung des Silos oder dessen Zustand nach den Reparaturen zurück. Das Urteil bestätigte das Recht des Landwirts auf einen mangelfreien Silo, wie ursprünglich zugesichert.
Die endgültige Entscheidung stellt sicher, dass der Landwirt den Silo ohne zusätzliche Kosten vollständig repariert erhält. Zudem klärt das Urteil, dass Bauunternehmen unabhängig von der Nutzungsdauer einer Konstruktion für Mängel haften. Der Fall schafft damit einen Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten über Bauqualität.






