BGH bestätigt Schadensersatz für Hexal und Sandoz im Valsartan-Skandal
Maximilian SchönlandBGH bestätigt Schadensersatz für Hexal und Sandoz im Valsartan-Skandal
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Schiedsspruch zugunsten der Pharmaunternehmen Hexal und Sandoz bestätigt. Das Urteil bestärkt ihr Recht, von einem chinesischen Lieferanten Schadensersatz für verunreinigte Blutdruckmedikamente zu fordern. Der Streit geht auf den Valsartan-Skandal von 2018 zurück, der zu flächendeckenden Produktrückrufen führte.
Die Valsartan-Krise begann im Juni 2018, als in Chargen des Wirkstoffs Spuren des krebserregenden Stoffs NDMA entdeckt wurden. Zahlreiche Hersteller, darunter Hexal und Sandoz, mussten ihre Produkte zurückrufen. Beide Unternehmen reichten später Klage gegen ihren chinesischen Lieferanten ein und forderten über 8,6 Millionen US-Dollar Schadensersatz sowie weitere 12,2 Millionen US-Dollar für künftige Haftungsansprüche.
Der Lieferant bestritt die Zuständigkeit des Schiedsgerichts und argumentierte, dass Schiedsklauseln keine einzelnen Kaufaufträge abdeckten. Das Gericht entschied jedoch, dass diese Aufträge keine eigenständigen Verträge darstellten, sondern implizit auf ein übergeordnetes Rahmenlieferabkommen Bezug nahmen. Dieses Abkommen, so die Richter, gelte als wirksamer Vertrag zugunsten von Hexal und Sandoz.
Das Schiedsgericht wies zudem Vorwürfe ungleicher Verhandlungsmacht zurück. Es kam zu dem Schluss, dass die Interessen der Tochtergesellschaften während der Verhandlungen angemessen vertreten worden seien und die ursprünglichen Vertragsbedingungen fair ausgehandelt wurden.
Mit der Entscheidung des BGH können Hexal und Sandoz nun ihre vollständige Entschädigungsforderung weiterverfolgen. Das Urteil stärkt die Durchsetzbarkeit von Rahmenverträgen in Lieferkettenstreitigkeiten und markiert einen wichtigen Schritt bei der Bewältigung der finanziellen Folgen der Valsartan-Verunreinigung.






