Bayern schafft Steuer-Mahnungen ab – was das für Bürger bedeutet
Bayern stellt als erstes Bundesland Mahnungen für Steuer-Vorauszahlungen ein
Bayern ist das erste deutsche Bundesland, das keine Erinnerungsschreiben mehr an Steuerzahler versendet. Die Änderung trat sofort in Kraft, wie das Bayerische Landesamt für Steuern am 13. März 2026 mitteilte. Bürger erhalten künftig keine postalischen Benachrichtigungen mehr über anstehende Steuerfristen.
Die Entscheidung markiert einen Wandel im Umgang mit Steuerzahlungen. Bisher erhielten Steuerzahler vor Fälligkeit Erinnerungen, um Säumnisse zu vermeiden. Nun werden diese Hinweise sowie beigefügte Zahlscheine nicht mehr verschickt.
Um sich anzupassen, empfiehlt die Steuerbehörde den Umstieg auf das SEPA-Lastschriftverfahren. Dieses automatisierte System stellt sicher, dass Zahlungen pünktlich und ohne manuellen Aufwand geleistet werden. Der Schritt folgt einem generellen Rückgang papierbasierter Transaktionen und verringert den Bedarf an physischen Zahlungsbelegen.
Bisher hat kein anderes Bundesland Bayerns Vorgehen übernommen. Die Änderung betrifft ausschließlich Erinnerungen für Vorauszahlungen, nicht jedoch endgültige Steuerbescheide oder anderen behördlichen Schriftverkehr.
Steuerzahler in Bayern müssen Fristen nun selbst im Blick behalten oder Daueraufträge einrichten. Die Behörde hat die Erinnerungen abgeschafft, um Prozesse zu vereinfachen und den Papierverbrauch zu reduzieren. Wer bisher manuell gezahlt hat, muss sich auf das neue System einstellen.






