02 April 2026, 22:20

Apotheker verliert 400 Euro durch Rezept-Panne bei Palexia – wer haftet?

Schwarz-weiß-Anzeige für eine Apotheke in Rom, die einen Mann und eine Frau zeigt, die nebeneinander stehen, mit Text, der die Dienstleistungen beschreibt.

Apotheker verliert 400 Euro durch Rezept-Panne bei Palexia – wer haftet?

Ein Apothekenbesitzer in Deutschland steht vor einem finanziellen Verlust von fast 400 Euro, nachdem eine Verwechslung bei der Rezeptabrechnung ihn mit den Zusatzkosten belastete. Der Fall ereignete sich, als einem Patienten für das Schmerzmittel Palexia fast 380 Euro in Rechnung gestellt wurden – der festgelegte Erstattungssatz deckte den tatsächlichen Preis des Medikaments nicht ab. Trotz eines Widerspruchsverfahrens bleibt die Rückforderungsanforderung bestehen.

Das Problem begann, als ein Patient ein Rezept für Palexia, ein Markenschmerzmittel mit dem Wirkstoff Tapentadol, vorlegte. Das Rezept enthielt den Aut-idem-Vermerk, was die Apotheke verpflichtete, genau dieses Originalpräparat und kein günstigeres Generikum abzugeben. Der festgelegte Erstattungssatz für Palexia lag 2023 bei nur 30 Prozent des Apothekeneinkaufspreises – unverändert gegenüber den Vorjahren. Dieser Satz wurde gemäß § 16 Abs. 1 der Arzneimittelpreisverordnung (AMVV) sowie auf Basis jährlicher Preisvergleiche festgelegt, die für dieses Medikament keine Anpassung vorsahen.

Bei der Abgabe des Medikaments weigerte sich die Krankenkasse des Patienten, die über den Festbetrag hinausgehenden Kosten zu übernehmen. Später forderte sie von der Apotheke eine Rückerstattung von knapp 400 Euro – eine Summe, die der Besitzer nun selbst tragen muss. Der Deutsche Apothekerverband prüfte den Fall und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Rückforderung, da für das Medikament kein Rabattvertrag galt.

Der Apothekeninhaber versuchte, gegen die Rückforderung Widerspruch einzulegen, doch der Einspruch wurde abgelehnt. Der behandelnde Arzt hätte das Problem vermeiden können, indem er den Aut-idem-Vermerk streich – dann hätte ein preiswerteres Alternativpräparat abgegeben werden dürfen. Stattdessen bleibt die Apotheke auf dem Verlust sitzen, der die ohnehin schon bestehende finanzielle Belastung durch weitere Rückforderungsfälle noch verstärkt.

Dieser Vorfall ist nicht der einzige Rückschlag für die Apotheke, die rund 7.000 Einwohner versorgt. Der Besitzer sieht sich zudem mit zwei weiteren Rückforderungsfällen konfrontiert, die auf gefälschte Rezepte zurückgehen und einen zusätzlichen Verlust von etwa 500 Euro bedeuten. Angesichts der hohen Rezeptzahlen, die die Apotheke bearbeitet, steigt das Risiko solcher finanzieller Einbußen.

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Nach dem gescheiterten Widerspruchsverfahren muss der Apothekeninhaber den Verlust von 400 Euro nun selbst tragen. Der Fall zeigt die finanziellen Risiken auf, denen Apotheken ausgesetzt sind, wenn festgelegte Erstattungssätze nicht mit den tatsächlichen Medikamentenkosten übereinstimmen. Ohne Änderungen bei den Verschreibungs- oder Erstattungsregeln könnten ähnliche Situationen auch andere Apotheken treffen.

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