A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Gifhorn bleibt wegen Klagen blockiert
Margret auch SchlauchinA39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Gifhorn bleibt wegen Klagen blockiert
Der Ausbau der Autobahn A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg stockt aufgrund anhaltender rechtlicher Herausforderungen. Eine entscheidende Gerichtsentscheidung, die für Dienstag erwartet wird, könnte klären, ob die Bauarbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden können. Das Projekt bleibt vorerst in der Schwebe, während die juristischen Verfahren andauern.
Der südliche Abschnitt der A39 soll von Wolfsburg bis nach Ehra im Norden des Landkreises Gifhorn führen. Eine neue Raststätte, Tappenbecker Moor, ist zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der geplanten Anschlussstelle Ehra vorgesehen. Nach Fertigstellung wird die A39 Lüneburg, Wolfsburg, Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter verbinden, bevor sie in die A7 mündet.
2019 hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für diesen Abschnitt eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht gab dem BUND zunächst recht, woraufhin im Dezember 2020 eine Ergänzung und ein Nachverfahren eingeleitet wurden. Die mündliche Verhandlung in diesem Fall war vom 13. Mai auf den 23. Juni verschoben worden.
Der BUND hat 2024 eine weitere Klage eingereicht, deren Verhandlung ebenfalls für den 23. Juni angesetzt ist. Solange die Gerichtsentscheidung aussteht, kann der Planfeststellungsbeschluss für den südlichen Abschnitt nicht vollzogen werden.
Die rechtlichen Auseinandersetzungen haben den Ausbau der A39 zum Stillstand gebracht. Das anstehende Urteil könnte den Weg für Baubeginn in Teilen von Wolfsburg und Gifhorn freimachen. Bis dahin ruht das Projekt – für den südlichen Abschnitt liegt weiterhin keine vollziehbare Genehmigung vor.






