900 Euro Strafe: Frau muss Arbeitslosengeld wegen Schwarzarbeit zurückzahlen
Elsa Junck900 Euro Strafe: Frau muss Arbeitslosengeld wegen Schwarzarbeit zurückzahlen
Eine Person wurde zu einer Geldstrafe verurteilt und muss Arbeitslosengeld zurückzahlen, nachdem sie eine geringfügige Beschäftigung nicht bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet hatte. Der Fall wurde durch automatisierte Kontrollen beim Arbeitsamt aufgedeckt. Die Ermittlungen ergaben, dass die betroffene Person gleichzeitig Lohnzahlungen erhalten und Arbeitslosengeld bezogen hatte.
Der Sachverhalt begann im März 2021, als die Empfängerin Arbeitslosengeld I beantragte, dabei aber einen Nebenjob verschwieg. Automatisierte Systeme entdeckten später die Unstimmigkeit und wiesen nach, dass gleichzeitig Zahlungen von einem Arbeitgeber und vom Arbeitsamt eingingen.
Das Hauptzollamt Osnabrück übernahm die weiteren Ermittlungen. Die Ergebnisse führten zu einem Betrugsverfahren durch die Staatsanwaltschaft. Daraufhin wurde die Empfängerin zu 30 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt, was insgesamt 900 Euro ergibt.
In den vergangenen fünf Jahren (2021–2025) haben Zollfahndungsstellen in ganz Deutschland etwa 15.000 Fälle von Arbeitslosengeldbetrug aufgedeckt. Dabei handelte es sich vor allem um nicht gemeldete Einkünfte, wodurch ein Gesamtschaden von rund 120 Millionen Euro entstand. Allein in den Jahren 2023 und 2024 wurden über 6.700 solche Fälle registriert.
Neben der Strafe muss die Betroffene nun auch sämtliches zu Unrecht erhaltenes Arbeitslosengeld aus der Zeit der nicht gemeldeten Tätigkeit zurückerstatten.
Der Fall zeigt die Konsequenzen, die drohen, wenn Einkünfte bei Bezug von Arbeitslosengeld nicht angegeben werden. Die betroffene Person muss sowohl die Geldstrafe als auch die vollen überzahlten Leistungen begleichen. Die Zollbehörden gehen weiterhin bundesweit gegen ähnliche Betrugsfälle vor.






