03 April 2026, 12:27

23-Jähriger wegen versuchten Mordes nach Molotowcocktail-Serie vor Gericht

Eine Gruppe von Menschen hält ein Transparent mit der Aufschrift "Öffnet die Grenzen, rettet Leben, kämpft gegen Faschismus" vor einem Gebäude mit Glasfenstern und einem Mast, mit einem Fahrrad und einer Tasche auf der Straße.

23-Jähriger wegen versuchten Mordes nach Molotowcocktail-Serie vor Gericht

Ein 23-jähriger Mann muss sich wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten, nachdem er in Baden-Württemberg eine Serie von Brandanschlägen mit Molotowcocktails verübt haben soll. Tobias K. gestand, das Haus eines ehemaligen AfD-Politikers sowie ein Wohngebäude, in dem sechs Menschen schliefen, angegriffen zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht von einem linksextremistischen Hintergrund der Taten aus.

Die Angriffe ereigneten sich im Oktober vergangenen Jahres in Leibertingen. Tobias K. soll demnach einen Brandsatz auf das Haus von Michael K., einem Unternehmer und ehemaligen lokalen AfD-Politiker, geworfen haben. Zudem zündete er das Auto von dessen Lebensgefährtin an, wobei Michael K. sich beim Löschversuch Verbrennungen an den Füßen zuzog.

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Laut Ermittlern warf Tobias K. später einen weiteren Molotowcocktail auf ein Haus, in dem sechs Menschen schliefen. Ihm wird außerdem vorgeworfen, in derselben Nacht Polizeibeamte und Feuerwehrleute mit einem Brandsatz angegriffen zu haben.

Tobias K. räumte zwar ein, Mitglied der Linkspartei zu sein, bestritt jedoch, politisch aktiv zu sein. Vor Gericht gab er an, sein Handeln sei durch Drogenkonsum und das Sehen von AfD-Parolen auf einem Fahrzeug beeinflusst worden. Die Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vermutet jedoch ein klares politisches Motiv mit Bezug zum linksextremistischen Spektrum.

Der Prozess vor dem Landgericht Hechingen läuft noch. Mit einem Urteil wird Mitte April gerechnet.

Die Staatsanwaltschaft stuft die Taten als linksextremistisch motiviert ein – trotz der Aussagen von Tobias K. zu Drogenkonsum und impulsivem Verhalten. Die Entscheidung des Gerichts wird zeigen, ob die Angriffe als politisch motivierte Gewalt eingestuft werden. Seit 2020 wurden in der Region keine weiteren ähnlichen Vorfälle mit Molotowcocktails durch linksextremistische Täter offiziell registriert.

Quelle