Wolfenbüttel stellt kommunale Grabpflege ein – was das für Angehörige bedeutet
Margret auch SchlauchinWolfenbüttel stellt kommunale Grabpflege ein – was das für Angehörige bedeutet
Der Stadtrat von Wolfenbüttel wird in der kommenden Woche über einen Vorschlag abstimmen, die kommunale Grabpflege einzustellen. Die Entscheidung würde einen deutlichen Einschnitt für die Friedhöfe der Stadt bedeuten: Ab dem 1. Juli 2023 sollen die Dienstleistungen auf dem Hauptfriedhof eingestellt werden. Zudem werden bestehende Verträge für die einmalige oder jährliche Grabpflege nicht über das Jahr 2026 hinaus verlängert.
Die Stadtverwaltung hat einen schrittweisen Ausstieg aus der Grabpflege geplant. Ab nächsten Monat wird Wolfenbüttel keine kommunale Betreuung der Gräber auf dem Hauptfriedhof mehr anbieten. Zudem werden ab diesem Zeitpunkt keine neuen Verträge für die private Grabpflege auf städtischen Friedhöfen abgeschlossen.
Die Behörden prüfen derzeit, ob langfristige Grabpflegeverträge an externe Anbieter übertragen werden können. Für Inhaber bestehender Verträge wird die Verwaltung die Anpassungen mit der gebotenen Sensibilität begleiten. Die Stadt bietet zudem neutrale und wettbewerbsorientierte Unterstützung für Vertragsinhaber an, die zu privaten Anbietern wechseln möchten.
Die Maßnahme ist Teil eines umfassenden Umstrukturierungsvorhabens, das die Personalkosten senken soll. Saisonale Pflegekräfte werden nicht nachbesetzt, wenn Mitarbeiter die Stadt auf natürlichem Wege verlassen. Die Stadt betont, dass die Anpassung der Personalstärke sozialverträglich erfolgen wird.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Bereitstellung einer kommunalen Grabpflege keine gesetzliche Verpflichtung darstellt. Ziel der Änderungen sei es, Ausgaben zu reduzieren und gleichzeitig einen respektvollen Übergang für die betroffenen Familien zu gewährleisten. Bestehende Verträge bleiben bis zu ihrem vertraglich vereinbarten Ende gültig.
