Teilrente: Wie der gleitende Ruhestand funktioniert und wer profitiert
Margret auch SchlauchinTeilrente: Wie der gleitende Ruhestand funktioniert und wer profitiert
Teilrente: Gleitender Übergang in den Ruhestand
Seit 2017 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Teilrente beziehen – also einen Teil ihrer Altersvorsorge in Anspruch nehmen, während sie weiter berufstätig bleiben. Diese Option richtet sich an alle, die einen schrittweisen Ausstieg aus dem Erwerbsleben bevorzugen. Anspruchsberechtigt sind Personen, die das reguläre Renteneintrittsalter erreicht haben, das für alle ab Jahrgang 1964 bei 67 Jahren liegt.
Nach den aktuellen Regelungen ist es möglich, zwischen 10 und 99,99 Prozent der Rente zu beziehen, ohne den Job aufgeben zu müssen. Besonders attraktiv ist das Modell in Branchen mit Fachkräftemangel, in denen flexible Arbeitszeiten oder projektbezogene Tätigkeiten üblich sind. Wer seine Rente vorzeitig – also vor Erreichen des regulären Renteneintrittsalters – teilweise in Anspruch nimmt, muss jedoch mit einem Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat rechnen. Dieser gilt allerdings nur für den ausgezahlten Anteil.
Ein Beispiel: Wer mit 63 Jahren 50 Prozent der Rente bezieht, erhält auf diesen Teil eine Kürzung von 7,2 Prozent. Unabhängig davon zahlt die Pflegeversicherung weiterhin in die Rentenkasse ein – selbst dann, wenn bis zu 99,99 Prozent der Anspruchsberechtigung ausgeschöpft werden.
Die Teilrente eignet sich besonders für Beschäftigte, die einen sanften Übergang aus der Vollzeitbeschäftigung in den Ruhestand anstreben, statt abrupt aufzuhören. Sie bietet eine flexible Lösung, um schrittweise weniger zu arbeiten und dennoch ein Einkommen zu behalten. Die Option steht allen offen, die das reguläre Renteneintrittsalter erreicht haben, wobei Abschläge nur bei vorzeitigen Bezügen anfallen. Auf diese Weise trägt das Modell dazu bei, die finanzielle Stabilität von Teilzeitbeschäftigten im Ruhestandsübergang zu sichern.






