Teilhabe für Kinder mit Behinderungen: So hilft Niedersachsen bei Freizeit und Kultur
Maximilian SchönlandTeilhabe für Kinder mit Behinderungen: So hilft Niedersachsen bei Freizeit und Kultur
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Niedersachsen haben das Recht, an Freizeit-, Sport- und Kulturaktivitäten teilzuhaben. Finanzielle Unterstützung gibt es über die Eingliederungshilfe, die Kosten wie Fahrten oder Assistenzkräfte übernimmt. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) Niedersachsen berät Betroffene zu diesen Leistungen und weiteren Angeboten für Menschen mit Behinderungen.
Die Eingliederungshilfe kann die Teilnahme an Vereinen, Sport oder kulturellen Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen fördern – etwa durch die Übernahme von Kosten für Begleitpersonen oder Fahrtkosten. Eltern können die Hilfe beim zuständigen Träger beantragen, entweder beim Sozialleistungsträger oder beim Träger der Kinder- und Jugendhilfe, je nach Art der Behinderung.
Da die Voraussetzungen für die Förderung variieren, rät Sebastian Lex, Berater beim SoVD, zu einer individuellen Beratung vor der Antragstellung. Der SoVD selbst unterhält elf Standorte in Niedersachsen und bietet dort kostenlose Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) an. Weitere Informationen zu Eingliederungshilfe und anderen Leistungen gibt es auf der Website des Verbandes.
Familien können so finanzielle Unterstützung erhalten, damit Kinder mit Behinderungen gemeinsam mit Gleichaltrigen an Aktivitäten teilnehmen können. Der Antrag wird beim zuständigen Träger gestellt – der SoVD unterstützt bei der Orientierung im System. Ausführliche Infos und Hilfe gibt es online oder in den regionalen SoVD-Geschäftsstellen.