30 December 2025, 17:07

Sollen betrunkene Radfahrer und E-Bike-Nutzer härter bestraft werden?

Mehrere Motorradfahrer mit Helmen rasen, mit Text am unteren Bildrand.

Sollen betrunkene Radfahrer und E-Bike-Nutzer härter bestraft werden?

Vom 28. bis 30. Januar 2023 findet in Goslar die 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag statt. Zu den zentralen Themen gehört die Frage, ob betrunkene Fahrradfahrer und E-Bike-Nutzer ähnlich wie Autofahrer oder E-Roller-Fahrer mit Bußgeldern rechnen müssen. Fachleute diskutieren neue Regelungen und Sicherheitsgrenzen für Alkoholkonsum auf zwei Rädern.

Im Fokus der Konferenz stehen klarere Promillegrenzen für Radfahrer, Pedelec-Nutzer und E-Roller-Fahrer. Aktuell gilt ein Blutalkoholwert von 1,6 Promille als rechtlich unsicher – mit möglichen strafrechtlichen Konsequenzen. Schon ab 0,3 Promille drohen Geldstrafen, wenn Fahrverhalten oder Erscheinungsbild auf eine Beeinträchtigung hindeuten.

Dr. Matthias Quarch, Vorsitzender Richter am Landgericht Aachen, leitet die Arbeitsgruppe zu Alkoholeinfluss bei Fahrrädern und Pedelecs. Erörtert wird, ob unterschiedliche Promillegrenzen für Radfahrer und Kraftfahrer sachlich gerechtfertigt sind. Am 29. Januar hält Generalbundesanwalt Jens Rommel einen Vortrag zum Thema „Das Auto als Waffe?“. Einen Tag später debattieren Burkhard Stork vom Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) und Polizeidirektor Andreas Diekmann über schärfere Vorschriften für Lastenräder, Pedelecs und E-Bikes.

Ziel der Tagung ist es, die Rechtslage bei Alkohol und Radverkehr zu präzisieren – möglicherweise mit Bußgeldern für betrunkene Radfahrer. Die Beschlüsse könnten zu strengeren Kontrollen und neuen rechtlichen Maßstäben führen. Die Ergebnisse dürften Einfluss darauf haben, wie Radfahrer, Pedelec- und E-Roller-Nutzer künftig im Verkehrsrecht behandelt werden.