21 March 2026, 22:17

Sächsische Apotheker müssen Zehntausende wegen illegaler Zytostatika-Abgabe zurückzahlen

Plakat mit Text, der besagt, dass Big Pharma 2022 Amerikaner zwei bis drei Mal so viel für dieselben Medikamente berechnet hat wie in anderen Ländern, begleitet von Flaschen und einer Spritze.

Sächsische Apotheker müssen Zehntausende wegen illegaler Zytostatika-Abgabe zurückzahlen

Zwei Apotheker in Sachsen müssen Zehntausende Euro zurückzahlen, weil sie Krebspatienten Zytostatika ohne gültige Verträge abgegeben haben. Die Urteile folgen auf einen Rechtsstreit über exklusive Belieferungsverträge, die vor Jahren abgeschafft wurden. Gerichte haben nun die Rückforderungsansprüche bestätigt und den Apothekern damit erhebliche finanzielle Belastungen auferlegt.

Im Mittelpunkt der Fälle stehen zytotoxische Arzneimittel, die früher nur an Apotheken mit exklusiven Verträgen abgegeben werden durften. Bis 2017 waren lediglich ausgewählte Partner berechtigt, diese Medikamente legal auszugeben. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung (AM-VSG) wurden solche Exklusivvereinbarungen jedoch verboten, wodurch der Markt für alle Apotheken geöffnet wurde.

In einem Fall hatte ein Dresdner Apotheker Zytostatika an Patienten der Barmer abgegeben, obwohl er keinen Vertrag mit der Krankenkasse besaß. Die Barmer forderte daraufhin 49.000 Euro zurück und begründete dies mit der Verletzung früherer Vereinbarungen. Der Apotheker klagte gegen die Entscheidung, unterlag jedoch sowohl vor dem Bundessozialgericht als auch vor dem Bundesverfassungsgericht.

Ein ähnlicher Fall betraf einen weiteren Apotheker, der parenterale Behandlungen an Patienten der IKK classic lieferte, ohne dass seine Apotheke dem offenen Hausvertrag der Kasse beigetreten war. Die IKK zog daraufhin 44.000 Euro zurück. Auch hier wies das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde ab, da keine Verletzung grundlegender Rechte festgestellt wurde.

Bereits die Zytostatika-Verordnung von 2012 hatte Exklusivverträge für Zytostatika abgeschafft und allen Apotheken die Abgabe zu einer festen Vergütung ermöglicht. Ziel der Reform war es, den Wettbewerb zu stärken und die Versorgung von Krebspatienten zu verbessern. Während der Übergangsphase warnten jedoch einige Krankenkassen Apotheken vor finanziellen Sanktionen, falls sie bestehende vertragliche Regelungen nicht einhielten.

Die Urteile bestätigen, dass sich Apotheken auch nach Marktreformen an vertragliche Bedingungen halten müssen. Beide Apotheker sehen sich nun hohen Rückforderungen gegenüber, ohne weitere rechtliche Handlungsmöglichkeiten. Die Entscheidungen zeigen zudem die anhaltenden finanziellen Risiken für Apotheken, die ohne formelle Vereinbarungen mit Krankenkassen operieren.

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