29 January 2026, 21:04

Rechtsexperte fordert Kürzung von Schmerzensgeld für Radfahrer ohne Helm

Mehrere Personen fahren Fahrrad und tragen Helme.

Geringere Entschädigung für verunfallte Radfahrer ohne Helm gefordert - Rechtsexperte fordert Kürzung von Schmerzensgeld für Radfahrer ohne Helm

Ein führender deutscher Rechtsexperte hat strengere Regeln für Entschädigungszahlungen an Radfahrer, die ohne Helm verunglücken, gefordert. Ansgar Staudinger, Präsident der Verkehrsgerichtstage, schlug vor, in solchen Fällen die Schmerzensgeldzahlungen zu kürzen. Sein Vorschlag folgt einem kürzlichen Urteil eines österreichischen Gerichts, das einen ähnlichen Präzedenzfall für E-Bike-Fahrer schuf.

Staudinger, der als Rechtsprofessor an der Universität Bielefeld lehrt, präsentierte seine Empfehlung auf den diesjährigen Verkehrsgerichtstagen in Goslar. Er argumentierte, dass Radfahrer, die bewusst auf einen Helm verzichten, im Falle eines Unfalls nicht automatisch Anspruch auf volle Entschädigung haben sollten. Seine Position stützt sich auf eine Entscheidung des österreichischen Obersten Gerichtshofs vom März 2025.

Im österreichischen Fall wurde ein E-Bike-Fahrer mitverantwortlich für seine Verletzungen gemacht, weil er keinen Helm trug. Das Gericht urteilte, dass der Radfahrer keinen Anspruch auf volle Entschädigung habe, da die Schwere der Verletzungen durch angemessenen Kopfschutz hätte gemildert werden können. Die Richter wiesen darauf hin, dass die Risiken von E-Bike-Unfällen – und die Bedeutung von Helmen – allgemein bekannt seien.

Staudinger ist der Ansicht, dass Deutschland diesem Beispiel folgen sollte. Er betonte, dass das Tragen eines Helms das Risiko schwerer Verletzungen deutlich verringere, insbesondere für E-Bike-Fahrer, die ein höheres Unfallrisiko hätten als herkömmliche Radfahrer.

Die geplante Regelung würde bedeuten, dass verletzte Radfahrer ohne Helm nur noch eine teilweise Entschädigung für ihr Leid erhalten könnten. Staudingers Empfehlung wird nun an die deutschen Gesetzgeber weitergeleitet, die darüber beraten sollen. Wird sie umgesetzt, würde dies eine Kehrtwende in der Rechtsprechung zu Ansprüchen von Radfahrern ohne Helm bedeuten.