Oberlandesgerichte in Niedersachsen erlassen gemeinsame Leitlinien zur Unterhaltsberechnung
Maximilian SchönlandOberlandesgerichte in Niedersachsen erlassen gemeinsame Leitlinien zur Unterhaltsberechnung
Zum ersten Mal haben drei Oberlandesgerichte in Niedersachsen einheitliche Leitlinien für Kindes- und Ehegattenunterhalt eingeführt. Die als Niedersachsen-Richtlinien bezeichneten Regeln wurden am 23. Dezember 2025 in einer gemeinsamen Pressemitteilung vorgestellt. Sie sollen für mehr Einheitlichkeit sorgen, wenn Familiengerichte in der Region Unterhaltszahlungen berechnen.
Die Gerichte in Braunschweig, Celle und Oldenburg haben die neuen Richtlinien gemeinsam erarbeitet. Eine Arbeitsgruppe aus diesen Gerichten hat die Bestimmungen harmonisiert und überarbeitet, um die Rechtsprechung anzugleichen. Zwar sind die Leitlinien nicht rechtlich bindend, sie bieten den Familiengerichten jedoch einen Rahmen – jedes Verfahren muss dennoch individuell geprüft werden.
Nach den aktualisierten Regeln steigt der gesetzliche Mindestunterhalt für Kinder um bis zu 3,50 Euro pro Kind. Die geschützten Einkommensgrenzen für Unterhaltsschuldner bleiben dagegen unverändert. Ein erwerbstätiger Elternteil, der den Mindestunterhalt zahlt, darf weiterhin mindestens 1.450 Euro monatlich für den eigenen Lebensunterhalt behalten. Die vollständigen Richtlinien sind auf den Websites der Gerichte einsehbar und gelten ab 2026.
Die Niedersachsen-Richtlinien stellen den ersten Versuch dar, in Niedersachsen die Unterhaltsberechnungen der Oberlandesgerichte zu vereinheitlichen. Die Änderungen umfassen eine leichte Erhöhung des Mindestkindesunterhalts, während die Einkommensschutzgrenzen für Zahlungspflichtige unverändert bleiben. Die Gerichte werden die Leitlinien als Orientierungshilfe nutzen, behalten sich aber vor, jeden Einzelfall gesondert zu bewerten.