03 January 2026, 23:03

Niedersachsens Schulreform: Mehr Freiheit für Schulen und Schülerstimmen

Ein Klassenzimmer mit mehreren Mädchen in weißen T-Shirts, die Bücher in der Hand halten, vorne, ein Mann und eine Frau, die unten sitzen und diskutieren, und eine gelbe Wand mit einem Glasfenster im Hintergrund.

Mehr Selbstbestimmung: Was das neue Schulgesetz bietet - Niedersachsens Schulreform: Mehr Freiheit für Schulen und Schülerstimmen

Niedersachsen reformiert sein Schulgesetz: Mehr Mitsprache für Schüler und Eigenständigkeit für Schulen

Niedersachsen steht vor einer umfassenden Reform des Schulgesetzes, die Schülerbeteiligung stärken und Schulen mehr Freiräume einräumen soll. Bildungsministerin Julia Willie Hamburg hat entsprechende Änderungen vorgelegt, die unter anderem neue Rechte für Schüler:innen sowie flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten im mein unterricht vorsehen. Der Entwurf liegt nun zur öffentlichen Konsultation vor, bevor das Parlament endgültig darüber abstimmt.

Die vom Kabinett bereits gebilligte Vorlage sieht mehrere zentrale Neuerungen vor. So erhalten Grundschulen die Option, ein „Familienklassen“-Modell einzuführen, in dem Kinder aller vier Jahrgangsstufen gemeinsam lernen. Dieses Konzept zielt darauf ab, individuelle Förderung zu verbessern und den Zusammenhalt unter den Schüler:innen zu stärken.

Ab dem Schuljahr 2026/27 wird an Grundschulen zudem das Fach „Werte und Normen“ als Alternative zum Religionsunterricht angeboten. Die Reformen betreffen auch die weiterführenden Schulen: Hier erhalten Lehrkräfte mehr Spielraum, den Unterricht nach Jahrgängen zu organisieren. An Gymnasien der Oberstufe entfallen dagegen feste Schwerpunktsetzungen in der Fächerwahl, sodass Schüler:innen ihre Lerninhalte freier gestalten können.

Der Gesetzentwurf stärkt zudem die Mitbestimmung der Schüler:innen, indem er Klassen- und Schülervertretungen an allen Schulen – einschließlich Grund- und Förderschulen – verbindlich vorschreibt. Digitaler Unterricht wird für Ausnahmesituationen wie Extremwetterlagen offiziell verankert, bleibt aber eine Notlösung neben dem Präsenzunterricht als Regelform. Zusätzliche Regelungen sollen sicherstellen, dass Schüler:innen mit Lernschwierigkeiten wie Legasthenie oder Dyskalkulie gerechter bewertet werden.

Die öffentliche Anhörung zum Entwurf läuft noch bis zum 1. Dezember. Nach Überarbeitung des Textes wird das Gesetz im Landtag beraten, wobei die novellierte Fassung des Schulgesetzes voraussichtlich zum 1. August 2026 in Kraft treten könnte.

Die Reformen sollen Schulen mehr pädagogische Gestaltungsfreiheit geben und die Partizipation der Schüler:innen ausbauen. Bei Verabschiedung würden die Änderungen ab dem Schuljahr 2026/27 gelten – mit rechtlicher Verankerung von Distanzunterricht in Ausnahmefällen und besserer Unterstützung für Kinder mit besonderen Lernbedürfnissen. Die endgültige Fassung hängt von den Rückmeldungen während der Konsultationsphase ab.