Niedersachsen verlängert Mietpreisbremse und Umwandlungsschutz bis 2029
Janos PieperNiedersachsen verlängert Mietpreisbremse und Umwandlungsschutz bis 2029
Niedersachsen verlängert Ausweisung von Gebieten für Umwandlungsschutz und Mietpreisbremse bis Ende 2029
Teaser: Zudem hat das Landeskabinett grünes Licht für die Verlängerung der Niedersächsischen Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gegeben. Mit der geplanten Gebietsausweisung wird sichergestellt, dass in diesen Kommunen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in bestehenden Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten auch künftig bis zum 31. Dezember 2029 grundsätzlich genehmigungspflichtig bleibt (sogenannter Umwandlungsschutz).
25. November 2025, 11:52 Uhr
Die Niedersächsische Landesregierung hat zwei zentrale wohnungspolitische Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2029 verlängert. Die Mietpreisbremse und der Umwandlungsschutz gelten damit weiterhin in 57 Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten. Beide Regelungen wären ursprünglich Ende 2025 ausgelaufen, wurden nun aber auf Basis aktualisierter Bundesvorgaben verlängert.
Die Mietpreisbremse begrenzt neue Mietverträge auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit soll verhindert werden, dass die Wohnkosten in stark nachgefragten Gebieten stark ansteigen. Betroffen sind unter anderem Städte wie Hannover, Buxtehude, Lüneburg, Stade und Uelzen.
Auch der Umwandlungsschutz wurde in denselben 57 Kommunen verlängert. Demnach müssen Eigentümer vor der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Bestandsgebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten eine vorherige Genehmigung einholen. Beide Instrumente zielen darauf ab, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten und spekulative Umwandlungen einzudämmen.
Das Landeskabinett begründete die Verlängerung mit der anhaltenden Wohnungsnot. Ohne diese Schutzmaßnahmen drohten nach Einschätzung der Behörden überproportionale Mietsteigerungen und ein weiterer Rückgang des Mietwohnungsbestands.
Die verlängerten Regelungen gelten nun für weitere vier Jahre. Vermieter und Mieter in den ausgewiesenen Gebieten müssen sich bis Ende 2029 an die Mietpreisbremse und die Umwandlungsbeschränkungen halten. Die Entscheidung steht im Einklang mit den landesweiten Bemühungen, die Wohnungsmärkte in Niedersachsen zu stabilisieren.