Niedersachsen verlängert Behinderten-Leistungsstarkungsfonds
Niedersachsen verlängert Assistenzleistungsfonds für Menschen mit Behinderungen
Ankündigung: Niedersachsen führt den Assistenzleistungsfonds zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements von Menschen mit Behinderungen für weitere sechs Jahre fort.
Veröffentlichungsdatum: 22. Dezember 2025, 09:47 Uhr
Niedersachsen hat den Assistenzleistungsfonds für Menschen mit Behinderungen um sechs Jahre verlängert. Wie Sozialminister Dr. Andreas Philippi bekannt gab, wird der Fonds ab Januar 2026 umstrukturiert und ausgeweitet. Ziel ist es, mehr Menschen mit Behinderungen den Einstieg in ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereinen, Parteien und Gremien zu ermöglichen.
Am 22. Dezember 2025 bestätigte Dr. Andreas Philippi die Verlängerung des Fonds bis 2032. Bisher unterstützt der Assistenzleistungsfonds vor allem Menschen mit Behinderungen in ihrem ehrenamtlichen Engagement – künftig werden auch kommunale Behindertenbeauftragte sowie Mitglieder von Behindertenbeiräten auf lokaler Ebene gefördert.
Ab 2026 steht dem Fonds ein jährliches Budget von 400.000 Euro zur Verfügung. Menschen mit Schwerbehinderung – eingestuft in die Merkzeichen B, Bl oder H – erhalten künftig 1.000 Euro pro Jahr. Gehörlose oder taubblinde Personen, die auf Kommunikationshilfen angewiesen sind, können bis zu 2.000 Euro jährlich beantragen. Die Erweiterung des Fonds ist Teil einer umfassenden Strategie, um Barrieren für Menschen mit Behinderungen in öffentlichen und ehrenamtlichen Funktionen abzubauen. Durch die bessere finanzielle Ausstattung soll ihre Teilhabe an gesellschaftlichem und politischem Leben gestärkt werden.
Die Neuregelung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und sieht höhere Förderbeträge für Berechtigte vor. Die Änderungen sollen mehr Menschen mit Behinderungen motivieren, sich in ehrenamtlichen oder Führungspositionen zu engagieren. Ab dem kommenden Jahr können Anträge nach den neuen Kriterien gestellt werden.