09 February 2026, 00:37

Neuer Vorsitzender am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen: Dr. Stefan Claus übernimmt

Eine Gruppe von Menschen in schwarzen Roben und mit strahlenden Gesichtern, die in einem Gerichtssaal mit zwei Flaggen, Fotorahmen an der Holzwand, Deckenbeleuchtung und einem Tisch mit Büchern auf der rechten Seite sitzen, sind die Obersten Richter der Vereinigten Staaten.

Neuer Vorsitzender am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen: Dr. Stefan Claus übernimmt

Dr. Stefan Claus ist zum neuen Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen ernannt worden. Der 53-Jährige folgt auf Karl Schulte, der Anfang dieses Jahres in den Ruhestand getreten ist. Sein Aufgabenbereich wird sich vor allem auf Streitfälle zu Arbeitslosengeld und gesetzlicher Unfallversicherung konzentrieren.

Geboren 1971, begann Dr. Claus seine juristische Laufbahn als Anwalt, bevor er 2006 in die Sozialgerichtsbarkeit wechselte. Im Laufe der Jahre war er in Hannover, Hildesheim und Bremen tätig und sammelte umfassende Erfahrungen im Sozialversicherungsrecht.

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Seit 2013 arbeitete er im 7. Senat und spezialisierte sich auf Verfahren zu Arbeitslosengeld. Nun wird er als Vorsitzender des 6. Senats ähnliche Fälle sowie Angelegenheiten der gesetzlichen Unfallversicherung leiten. LSG-Präsidentin Katrin Rieke überreichte ihm offiziell die Ernennungsurkunde und würdigte seine Fachkompetenz und sein Engagement in diesem Bereich.

Sein Vorgänger, Karl Schulte, war im Februar aus dem Amt ausgeschieden und hatte damit die Position für eine neue Führungskraft freigemacht. Zwar sind keine grundlegenden Urteile von Dr. Claus im Arbeitslosengeldrecht besonders hervorgehoben worden, doch sein Werdegang deutet auf eine fundierte Expertise in diesem Feld hin.

Dr. Claus übernimmt seine neuen Aufgaben mit langjähriger Erfahrung in sozialgerichtlichen Verfahren. Die Ernennung erfolgte im Rahmen eines strukturierten Übergangs, wobei Riekes Unterstützung das Vertrauen in seine Führungsqualitäten unterstreicht. Seine Arbeit wird nun maßgeblich Entscheidungen in zentralen Bereichen des Sozialversicherungsrechts für die Region prägen.